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Free Angela Davis!

Vor 50 Jahren musste die US-Bürgerrechtlerin und Kommunistin Angela Davis freigesprochen werden – auch dank weltweiter Solidarität

  • Ronald Friedmann
  • Lesedauer: 7 Min.

Die erste Demonstration fand bereits am Tag ihrer Verhaftung statt. Hunderte Menschen versammelten sich in den späten Abendstunden des 13. Oktober 1970 vor dem Gefängnis im New Yorker Greenwich Village, um gegen die Verfolgung von Angela Davis zu protestieren und ihre sofortige Freilassung zu fordern. Die 26 Jahre alte Angela Davis, eine schwarze Bürgerrechtlerin und Kommunistin, war wenige Stunden zuvor durch das FBI nach zwei Monaten auf der Flucht quer durch die USA in einem New Yorker Hotel verhaftet worden. Umgehend hatte US-Präsident Richard Nixon, der vier Jahre später wegen der Watergate-Affäre in Schimpf und Schande von seinem Amt zurücktreten musste, dem FBI zur Verhaftung der »gefährlichen Terroristin« öffentlich gratuliert.

Im Jahr zuvor hatte der kalifornische Gouverneur Ronald Reagan, in den 1980er Jahren ein US-Präsident von zweifelhafter Kompetenz, den Vorstand der UCLA, der Universität von Kalifornien, angewiesen, Angela Davis wegen ihrer Mitgliedschaft in der Kommunistischen Partei als Dozentin für Philosophie zu entlassen. Angela Davis wehrte sich vor Gericht und gewann. Statt der anfangs 140 Studenten, die sich für ihren Kurs angemeldet hatten, kamen nun regelmäßig mehr als 2000, um ihre Vorlesungen zu hören. Das COINTELPRO-Programm des FBI, das seit 1956 die drei Schritte »Disrupt, Discredit and Destroy«, also »Behindern, Diskreditieren und Zerstören«, für den geheimdienstlichen Krieg gegen die US-amerikanische Bürgerrechtsbewegung und andere unliebsame politische Gegner vorsah, »verlangte« nun nach einer weiteren Eskalation im Vorgehen gegen Angela Davis. Ein Ereignis, mit dem Angela Davis buchstäblich nichts zu tun hatte, sollte das geeignete Instrument sein.

Am 7. August 1970 hatte der 17-jährige Jonathan »Jon« Jackson, ein Schwarzer, dessen Bruder George wegen eines Bagatelldeliktes bereits seit mehr als zehn Jahren in San Quentin in Haft saß, versucht, drei gleichfalls schwarze Freunde mit Waffengewalt aus dem Gerichtsgebäude des Marin County im kalifornischen San Rafael zu befreien, wo sie wegen der Ermordung eines weißen Gefängniswärters abgeurteilt werden sollten. Doch der Versuch scheiterte, Jackson und zwei seiner Freunde starben im Kugelhagel der Polizei, ohne selbst einen Schuss abgefeuert zu haben. Zu den Opfern der Polizeigewalt gehörte auch ein Richter.

Die Waffen, die Jackson in das Gerichtsgebäude mitgebracht hatte, so der Vorwurf der kalifornischen Behörden, sollte Angela Davis beschafft haben, die mit Jonathan und George Jackson eng befreundet war. Sie wurde wegen Mordes, Geiselnahme und Verschwörung angeklagt, obwohl sie das Gerichtsgebäude des Marin County nicht einmal betreten hatte. Doch eine Vorschrift des kalifornischen Strafrechts aus dem 19. Jahrhundert, die allerdings nur sehr selten zur Anwendung gebracht wurde, machte alle Beteiligten eines Verbrechens für alle Geschehnisse im Rahmen dieser Tat gleichermaßen verantwortlich. Angela Davis drohte nun die Todesstrafe. Es wurde Haftbefehl erlassen, und das FBI setzte Angela Davis, als dritte Frau überhaupt, auf die berüchtigte Liste der zehn am meisten gesuchten Verbrecher. Unter diesen Umständen blieb Angela Davis nur die Flucht.

Nach wochenlangen juristischen Auseinandersetzungen, die bis vor den Obersten Gerichtshof gingen, wurde Angela Davis am 21. Dezember 1970 von New York nach Kalifornien ausgeliefert. In den Wochen und Monaten seit ihrer Verhaftung hatte sich eine breite Solidaritätsbewegung entwickelt, die weit über die Grenzen der USA hinausging. Der Ruf »Free Angela!« war inzwischen überall auf der Welt zu hören – das Schicksal der jungen Frau bewegte Millionen Menschen in vielen Ländern der Erde. Doch das weltweite Engagement galt nicht nur der Rettung ihres Lebens, Angela Davis war längst zu einem Symbol des sozialen Befreiungskampfes geworden. Denn sie trat nachdrücklich dafür ein, dass sich die schwarze Bürgerrechtsbewegung mit allen Menschen, unabhängig von ihrer Hautfarbe, verbündete, die Rassismus und rassistische Unterdrückung ablehnten. In ihrem Verständnis konnte Kampf um die Befreiung der Schwarzen in den USA nur ein Kampf um die soziale Befreiung aller Menschen sein.

Die Solidarität mit Angela Davis lebte nicht nur in großen Aktionen und mächtigen Protesten, es waren auch und vor allem die scheinbar kleinen Gesten, die Wirkung zeigten: So schickten die Kinder der DDR Angela Davis zu ihrem Geburtstag eine Million Rosen, Postkarten mit eigenen Zeichnungen, die buchstäblich säckeweise in ihre Zelle gebracht wurden.

Am 16. März 1971 begann in San Rafael die Vorverhandlung vor einer Grand Jury, die festzustellen hatte, ob die Anklage gegen Angela Davis berechtigt war und ob die Staatsanwaltschaft über ausreichend Beweise verfügte, um den Fall auch vor einem Geschworenengericht verhandeln zu können. Nach rechtsstaatlichen Kriterien hätte spätestens an diesem Punkt das Verfahren gegen Angela Davis eingestellt werden müssen, denn die Verteidigung lieferte den Nachweis, dass die Anklage aus politischen und rassistischen Gründen konstruiert worden war und dass es keinerlei Beweise, sondern lediglich Indizien gab, die keineswegs zwingend waren. Doch das Verfahren nahm seinen Fortgang, und Angela Davis blieb in Haft. Eine Freilassung auf Kaution wurde ihr unter Verweis auf die ihr drohende Todesstrafe auch weiterhin verweigert. Das änderte sich erst am 23. Februar 1972, unmittelbar vor dem Beginn des Hauptverfahrens. Denn am 18. Februar 1972 hatte das Oberste Gericht von Kalifornien die Todesstrafe für verfassungswidrig erklärt. Jetzt endlich, nach 16 Monaten hinter Gittern, konnte Angela Davis das Gefängnis verlassen. Die Kaution hatte in einem selbstlosen Akt der Solidarität ein Milchfarmer aus dem kalifornischen Fresno gestellt, der dafür seinen Grundbesitz verpfändete.

Unmittelbar nach der bedingten Freilassung von Angela Davis, nach monatelangen Verzögerungen, die Gericht und Staatsanwaltschaft zu verantworten hatten, begann Ende Februar 1972 die Auswahl der Geschworenen. Der Prozess war inzwischen in das 80 Kilometer von San Rafael entfernte San José verlegt worden, die von der Verteidigung geforderte Verlegung nach San Francisco mit seiner deutlich weniger rassistischen Atmosphäre hatte das Gericht abgelehnt. Nach vier Wochen zäher juristischer Auseinandersetzungen war Ende März 1972 die Geschworenenbank komplett besetzt. Die Staatsanwaltschaft hatte, vom »unparteiischen« Richter toleriert, alles unternommen, um einen schwarzen Geschworenen zu verhindern. Unter den acht Frauen und vier Männern waren elf Weiße. Nur ein Geschworener war mexikanischer Herkunft. Angela Davis und ihr Verteidigerteam akzeptierten zwangsläufig diese Jury, doch sie betonten in einer Erklärung, dass die Zusammensetzung der Geschworenen nicht dem Querschnitt der Bevölkerung entsprach.

Dem Verteidigerteam von Angela Davis gehörten fünf Anwälte an, die in ihrer Mehrzahl über jahre- und jahrzehntelange Erfahrung in Strafsachen gegen Bürgerrechtsaktivisten verfügten. Geleitet wurde das Team von Haywood Burns. Es erwies sich als ein geschickter Schachzug der Verteidigung, dass Angela Davis als »Berater in eigener Sache« ebenfalls dem Team angehörte. So konnte sie zum Auftakt der Hauptverhandlung am 27. März 1972 einen Teil des Eröffnungsplädoyers übernehmen und sich selbst, ohne vom Richter oder dem Staatsanwalt unterbrochen zu werden, direkt an die Geschworenen wenden.

Die Anklage präsentierte insgesamt 104 Zeugen, darunter 60 Polizisten und Gefängnisbeamte. Der Wert ihrer Aussagen war mehr als zweifelhaft. Dank der geschickten Befragung durch die Verteidiger verwickelten sie sich immer wieder in Widersprüche. Mehrmals widerriefen Zeugen, die nun unter Eid standen, ihre Aussagen, die sie zuvor gegenüber der Staatsanwaltschaft gemacht hatten. Das hatte zur Folge, dass die Staatsanwaltschaft nicht, wie in der Anklage behauptet, beweisen konnte, dass die Waffen, die Jonathan Jackson am 7. August 1970 in das Gerichtsgebäude von Marin County gebracht hatte, tatsächlich jene waren, die Angela Davis legal und unter Vorlage ihres Führerscheins in einer Pfandleihe in San Francisco gekauft hatte. Trotzdem war der Staatsanwalt nicht bereit, sein Scheitern zuzugeben. In seinem Schlussplädoyer forderte er die Verurteilung von Angela Davis zu einer lebenslangen Haftstrafe.

Die Geschworenen berieten lediglich 13 Stunden. Am 4. Juni 1972 verkündeten sie ihr einstimmiges Urteil: Unschuldig in allen Punkten der Anklage. Es habe bei der Beratung des Urteils zwar Diskussionen gegeben, aber keinen wirklichen Streit, betonte die Geschworenensprecherin im Anschluss an den Prozess.

Es gehörte wohl zu den Besonderheiten dieses Verfahrens, dass nach der Urteilsverkündung nicht nur Angela Davis, ihre Verteidiger und ihre Freunde und Genossen im Gerichtssaal jubelten, sondern auch einige der Geschworenen. Mehr noch: Etliche Geschworene stellten sich gemeinsam mit der Verteidigung den Fragen der Presse.

Dabei wollte ein Journalist der »Los Angeles Times« von Angela Davis wissen, ob sich nach dem Freispruch ihre Sicht auf das US-amerikanische Justizsystem geändert habe. Ihre Antwort war deutlich: »Die Tatsache, dass ich freigesprochen wurde, beweist nicht, dass ich ein faires Verfahren hatte. Wäre es ein faires Verfahren gewesen, hätte es niemals stattgefunden.«

»Solidarität mit Angela Davis - in Ost- und Westdeutschland«, Podiumsdiskussion mit Karl-Heinz Dellwo und Karlen Vesper, Moderation Sebastian Gerhardt, Haus der Demokratie und Menschenrechte, 25.5., 19 Uhr, Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin

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