Zitterpartie Verfassung

Gute Beziehungen zu Polen sind unstrittig, geschlechtssensible Sprache nicht

  • Matthias Krauß, Potsdam
  • Lesedauer: 3 Min.

Für die von den Koalitionsfraktionen SPD, CDU und Grüne und von der oppositionellen Linksfraktion vorgesehenen Änderungen der brandenburgischen Verfassung bleibt es spannend. Ein »Zählappell« erbrachte für das Vorhaben 59 Stimmen, also auf den Punkt die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit. Das bedeutet, bei der Abstimmung in wenigen Tagen darf niemand aus diesem Lager fehlen – aus welchem Grunde auch immer. Denn der CDU-Abgeordnete und frühere Fraktionschef Ingo Senftleben hat bekundet, der Verfassungsänderung nicht zuzustimmen. Die AfD ist gegen die geplanten Verfassungsänderungen. »Die Verfassung ist keine Spielwiese für parteipolitisches Kalkül«, schimpfte ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Dennis Hohloch. Die Freien Wähler kündigten an, sich der Stimme zu enthalten, wenn ihre Änderungswünsche nicht berücksichtigt werden.

Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz von SPD, CDU, Grünen und Linken im Landtag versicherte Linksfraktionschef Sebastian Walter, dass sich die Koalition auf die zehn Stimmen der Linkspartei für die Verfassungsänderung verlassen könne. Bei einer internen Testabstimmung habe die Fraktion geschlossen für das Projekt votiert. Er selbst könne sich noch weitergehende Änderungen vorstellen, doch handle es sich nun einmal um einen Kompromiss, sagte Walter. Er sprach von einer »staatspolitischen Verantwortung«, der sich seine Partei stellen wolle, die bereits vor 30 Jahren zu den verfassungsgebenden Parteien in Brandenburg gehört hatte.

Ziel der verschiedenen Änderungen ist unter anderem eine geschlechtersensible Sprache. CDU-Fraktionschef Jan Redmann wies darauf hin, dass die bisher gültige Landesverfassung sich in ihrer Präambel zwar an »Bürgerinnen und Bürger« wendet, diese Formel danach aber nicht mehr auftaucht. Nun soll überall noch die weibliche Form hinzugefügt werden.

Verfassungsrang erhalten sollen ferner gute Beziehungen zu Polen, der Kampf gegen Antisemitismus und der Kampf gegen die Diskriminierung von Sinti und Roma. Geändert werden soll außerdem der Grundsatz, dass automatisch die jeweils stärkste Oppositionspartei einen Parlamentsvizepräsidenten stellt. Linksfraktionschef Walter bestritt, dass die Korrektur das Ziel habe, die AfD um diesen Posten zu bringen, gleichwohl Die Linke dagegen gewesen sei, das Amt dem AfD-Abgeordneten Andreas Galau zu geben. CDU-Fraktionschef Redmann fügte hinzu, es gebe keine Initiativen zur Abwahl von Galau, die Änderung erfolge nicht aus tagespolitischem Kalkül. Doch sagte Redmann auch, das Recht der AfD, diesen Posten zu besetzen, habe die anderen Parteien in Schwierigkeiten gebracht. Vor zweieinhalb Jahren hätte sich der Landtag nicht konstituieren können, wenn nicht Galau als Vizepräsident akzeptiert worden wäre. Man habe sich vor einigen Jahren noch nicht vorstellen können, dass eine Partei den Landtag nach außen vertreten werde, die Demokratie und Parlamentarismus verachte. Mit Blick auf künftige Entwicklungen »müssen wir Vorsorge treffen«, meinte Redmann.

Geschlossen lehnten alle vier Fraktionschefs es ab, die Verfassungsänderungen durch eine Volksabstimmung bestätigen zu lassen. In Kraft gesetzt wurde die Landesverfassung einst durch eine Volksabstimmung mit einer Zustimmung von 94 Prozent. Benjamin Raschke von den Grünen begründete den Verzicht auf eine Volksabstimmung diesmal damit, dass »keine grundlegenden Änderungen an der Verfassung vorgenommen werden«.

Péter Vida von den Freien Wählern schlug vor, über die einzelnen Punkte der Verfassungsänderung getrennt abzustimmen. Das würde seiner Meinung nach der Förderung jüdischen Lebens und dem Kampf gegen Antisemitismus die nötige Mehrheit sichern. Was die Einführung der »Gendersprache« und den Vizepräsidentenposten betreffe, ist für Vida der Ausgang offen. Er sei nicht dafür, Oppositionsrechte zu schwächen, unterstrich Vida.

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