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  • Drittstaatsangehörige Ukraine

Bleibeperspektive im Konjunktiv

Der Senatsbeschluss zu Drittstaatsangehörigen aus der Ukraine lässt viele Geflüchtete in Unsicherheit zurück

  • Nora Noll
  • Lesedauer: 8 Min.
Rechtliche Sackgassen, politische Unklarheit, behördlicher Rassismus: Das Tubman Network bietet bei Beratungen Geflüchteten ohne ukrainischen Pass Orientierung im bürokratischen Labyrinth.
Rechtliche Sackgassen, politische Unklarheit, behördlicher Rassismus: Das Tubman Network bietet bei Beratungen Geflüchteten ohne ukrainischen Pass Orientierung im bürokratischen Labyrinth.

Afrikanische Stoffe hängen als Raumteiler von der Decke, gespendete Retro-Sessel laden auf dem »Marktplatz« zum Entspannen ein, Topfpflanzen sorgen für ein paar grüne Tupfer – und fangen das Wasser auf, das bei Regen durchs Dach tropft. Die Adlerhalle auf dem Dragoner-Areal ist ein Provisorium, aber ein gutes. Ein verblichenes »Toyota« steht noch an der Wand, seit eineinhalb Monaten nutzt die Geflüchteteninitiative Tubman Network die ehemalige Autowerkstatt als Empfangs-, Beratungs- und Gemeinschaftsraum.

Ende August soll damit Schluss sein. Die Nutzungsvereinbarung wurde vom Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg nicht verlängert, erzählt Kahbit Ebob Enow. Sie engagiert sich seit Kriegsbeginn im Tubman Network für nicht-weiße Geflüchtete aus der Ukraine ohne ukrainischen Pass. In der Behördensprache meist Drittstaatsangehörige genannt, geht es hierbei vor allem um Menschen aus afrikanischen und asiatischen Ländern, die in der Ukraine studierten, arbeiteten, lebten. Seitdem das Berliner Netzwerk existiert, um von Rassismus betroffene Menschen nach ihrer Flucht aus der Ukraine zu unterstützen, musste es bereits viermal umziehen. »Nach jedem Umzug dachte ich, das schaffe ich nicht noch einmal«, sagt Kahbit. Wie wird es jetzt weitergehen? Kahbit lacht: »Keine Ahnung.«

Die Realität von Drittstaatler*innen ist von Unsicherheit geprägt, nicht nur, was Räumlichkeiten betrifft. Zeitgleich mit dem voraussichtlichen Nutzungsende für die Dragoner-Halle endet am 31. August eine weitere Frist: Die bundesweite Übergangsregelung, die aus dem Krieg geflohenen Nicht-Ukrainer*innen einen visumsfreien, also legalen Aufenthalt in Deutschland ermöglichte. Und erst am vergangenen Dienstag, zwei Wochen vor Fristablauf, veröffentlichte der Senat eine Regelung, wie es für Betroffene weitergehen soll.

Demnach können Drittstaatsangehörige, die nachweislich bis zum Kriegsausbruch in der Ukraine studiert haben, einen Aufenthalt für weitere sechs Monate beantragen. Über diesen Zeitraum erhalten sie einen sogenannten Fiktionsbescheid. Die endgültige Entscheidung des Landesamtes für Einwanderung (LEA) über ihren Aufenthaltstitel steht noch aus. Dadurch haben die Menschen ein halbes Jahr mehr Zeit, um in einen regulären Aufenthalt zu rutschen – etwa über Studium, Ausbildungsplatz oder Arbeitsvertrag.

Gute Nachrichten also? »Einige freuen sich, andere stehen unter Schock, weil sie immer noch nicht ruhig schlafen können«, erzählt Kahbit. Denn der Senatsbeschluss gilt nur für internationale Studierende, die nicht unter die dreijährige Aufenthaltsgestattung für Geflüchtete aus der Ukraine nach Paragraf 24 fallen. Arbeitnehmer*innen oder Geschäftsleute, die ebenfalls weder einen ukrainischen Pass noch einen unbefristeten Aufenthaltstitel aus der Ukraine vorweisen können oder die erforderlichen Papiere wie ihren Pass verloren haben, kommen in der Entscheidung nicht vor. »Es wurde einfach eine Gruppe herausgepickt, aus einer Vielfalt unterschiedlicher Fälle, die alles auch keine Einzelfälle sind«, so Kahbit. Ihre Kollegin Amal Abbass beschreibt, wie die Ukrainische Botschaft etwa Schwarze Geflüchtete mit Problemen mit ihren Papieren abweist. »Dann kommst du da nicht einmal rein.« Die deutschen Behörden würden dann von den Betroffenen verlangen, ihre Dokumente aus der Ukraine zu holen, »als ob es okay wäre, Menschenleben für Papiere zu riskieren«.

Der migrationspolitische Sprecher der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus, Orkan Özedemir, verteidigt den Beschluss. »Das Gros haben wir abgedeckt«, so Özdemir zu »nd«. Die einzige übriggebliebene Gruppe, die weder unter den Paragraf 24 noch unter den 6-monatigen-Fiktionsbescheid falle, seien Sinti und Roma, für die noch nach Lösungen gesucht werde. Es gibt keine Daten zu Drittstaatsangehörigen in Berlin. Auf Bundesebene zählt das Ausländerzentralregister rund 25 000 Personen. Doch Özedmirs Einschätzung entspricht nicht dem, was Kahbit und Amal aus ihrem ehrenamtlichen Alltag schildern. Allein das Tubman Network habe seit Februar 2000 nicht-ukrainische Geflüchtete zu privaten Schlafplatzangeboten vermittelt. Von den 2000 müssten sich viele Menschen bis September um andere Optionen bemühen, um nicht in der Illegalität zu landen, glauben die beiden. »Ich denke, dass viele aus Angst Asylanträge stellen werden«, meint Kahbit.

Auch Özdemirs Amtskollegin von der Linken, Elif Eralp, widerspricht ihm: »Es wird Menschen geben, die durchs Raster fallen.« Allein bei ihrem Besuch im Ankunftszentrum Tegel am vergangenen Mittwoch haben sie drei Personen angesprochen, die ab September ohne Perspektive dastehen, erzählt sie »nd«. Immerhin habe sich die Koalition nach Druck aus der Linksfraktion darauf geeinigt, Anträge nach Paragraf 24 großzügig zu prüfen. Bei Nicht-Student*innen aus Drittstaaten schaut das Landesamt für Einwanderung, ob eine »sichere Rückkehr« in das Herkunftsland möglich ist. Wenn nicht, kommt auch für sie ein 24er-Aufenthalt infrage.

Mit der neuen Regelung ruft der Senat das Landesamt dazu auf, gemäß der EU-Massenzustrom-Richtlinie sogenannte »meaningful links«, also bedeutende Verbindungen in die Ukraine, bei der Prüfung einzubeziehen. Nicht-ukrainische Verwandte etwa, die in der Ukraine geblieben sind, oder ein Unternehmen, das nach dem Krieg weitergeführt werden soll, könnten als Argument dienen, um die betreffenden Geflüchteten nicht in ihre Herkunftsländer abzuschieben. »Aber die ’meaningful links’ sind häufig gar nicht so einfach zu begründen«, gibt Eralp zu. Deshalb empfehle es sich, alle möglichen Gründe für einen Härtefallantrag ebenfalls vorzutragen. Wenn dann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Prüfung hinzugezogen würde, erhielten die Antragstellenden automatisch einen Fiktionsbescheid für zwölf Monate und hätten damit wieder ein Jahr gewonnen, um eine langfristige Bleibeoption zu finden.

Hätte, würde, könnte. Kahbit hat von dieser rechtlichen Option noch nichts mitbekommen. »Wo wird das kommuniziert, wo steht das?«, fragt sie empört. Denn wie so oft kommen neue Informationen nur über Umwege bei den Organisationen an. Ein weiteres Problem eines 24er-Antrages auf gut Glück: Eine Perspektive im Konjunktiv bedeutet Stress. Amal berichtet von Menschen, »die total durch Behörden traumatisiert sind«, die psychisch belastet seien bis zur Suizidalität. »Menschen verzweifeln, weil sie keine Ahnung haben, wie sie aus dem bürokratischen Loch rauskommen.« Das Warten auf einen Senatsbeschluss, während die Frist immer näher rückte, sei deshalb für viele schlimm gewesen.

Christie kennt die Unsicherheit. Die gebürtige Nigerianerin floh im Februar nach Berlin, davor hatte sie über zehn Jahre in der Ukraine gelebt, Bioingenieurwesen studiert und an ihrer Doktorarbeit geschrieben. Weil sie dort einen permanenten Aufenthaltstitel hatte, erhielt sie in Deutschland den dreijährigen 24er-Aufenthalt. Trotzdem hat sie mit bürokratischen Hürden und Ungleichbehandlung zu kämpfen, von denen sie am Telefon erzählt. So sei sie bei ihrer Registrierung im Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten vom Security-Personal aussortiert worden. »Die haben gesagt, das hier ist nur für Leute aus der Ukraine. Als ich meinte, ja, jede Person, die aus der Ukraine geflohen ist, kann sich hier registrieren, haben sie mir nicht geglaubt und wollten meine Papiere sehen.«

Auch jetzt merkt die 30-Jährige, wie sie ohne ukrainischen Pass nicht gleichwertig behandelt wird. Um ihre Doktorarbeit fortzusetzen, braucht sie ein Stipendium. Bei einem Vorstellungsgespräch für eine Doktorandenstelle mit Förderung habe man ihr Projekt sehr gelobt. »Aber sie meinten, sie können mich nicht nehmen, weil ich keine ukrainische Staatsangehörigkeit habe.« Für Christie ein weiteres Beispiel, wie weiße Geflüchtete mit ukrainischem Pass schlicht bevorzugt werden.

Was den Senatsbeschluss angeht, hat Christie ihre Zweifel, ob er internationalen Studierenden ohne 24er-Aufenthalt wirklich hilft. Die sechs Monate sind in ihren Augen viel zu kurz, um einen Studienplatz zu finden. Denn um an einer deutschen Universität zu studieren, braucht es in aller Regel Deutschkenntnisse auf C1-Niveau, nur eine Stufe unterhalb eines Muttersprache-Niveaus. »Ich habe im April mit einem Sprachkurs an der Volkshochschule begonnen und gerade mein A1 bestanden«, erzählt sie auf Englisch. »Also stell dir mal vor, in einem halben Jahr auf C1 zu kommen.«

Nicht nur die Zeit ist knapp, auch die Sprachkursplätze sind begrenzt. Christie hatte Glück, als sie sich Anfang März anmeldete, waren die Wartelisten noch kurz und sie konnte direkt anfangen. Doch über die Gruppe BiPoc Ukraine & Friends in Germany, in der sie sich zusammen mit deutschen Aktivist*innen für die Rechte von nicht-weißen Drittstaatler*innen einsetzt, kennt sie viele Fälle, wo es anders lief. »Schon zwei Monate später haben die Schulen einen Aufenthaltsnachweis verlangt«, erzählt sie. Die Kurse seien seitdem fast ausschließlich mit weißen Ukrainer*innen besetzt.

Elif Eralp von den Berliner Linken ist sich bewusst, dass ein halbes Jahr kaum reicht. »Nach den sechs Monaten müssen wir wieder neu kämpfen.« Ihre Fraktion habe anfangs 18 Monate gefordert, doch die Kompromissfindung gestaltete sich »schwierig«, so Eralp. »Wir haben uns monatelang gestritten.« Ein Anwendungshinweis Ende Mai vom Bundesinnenministerium zum Rechtskreiswechsel habe ihre Position geschwächt und den Verhandlungsstand auf null gestellt. Jetzt hofft Eralp auf die geplante Evaluation des Senatsbeschlusses nach Ablauf der sechs Monate, also Ende Februar 2023. Dann könnte der Senat die Entscheidung verlängern.

Selbst wenn der Beschluss verlängert würde – auch das würde weiteres Warten bedeuten, in Abhängigkeit von den Entscheidungsträger*innen und ohne die Sicherheit, die ein Ankommen und Durchatmen erst möglich macht. Hunderte Menschen hätten deshalb Deutschland wieder verlassen, erzählt Juliane, ebenfalls Teil von BiPoc Ukraine & Friends in Germany. »Viele fliehen weiter in die Niederlande oder nach Portugal. Sie kommen nicht mehr aus diesem Flucht-Modus heraus, weil ihnen keine realistische Perspektive geboten wird.« Sie sieht nicht ein, warum rechtlich überhaupt zwischen Geflüchteten mit und ohne ukrainischer Nationalität unterschieden wird. »Menschen kommen mit Kriegstraumata hierher. Aber sie können nicht gesund werden, sich nicht ausruhen. Im Gegenteil: Die Gewalt wird vom Staat fortgesetzt, indem er eine Situation von konstantem Druck und Angst erschafft.« Juliane, Christie und ihre Mitstreiter*innen fordern deshalb in einer Petition die Ausweitung des Paragrafen 24 für alle aus der Ukraine geflüchteten Menschen, egal mit welchem Pass.

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