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Erfolg für queere Beschäftigte
Das Arbeitsgericht Gießen verurteilt das Land Hessen wegen transfeindlicher Einstellungspraxis
Eine nicht-binäre Person hat das Land Hessen wegen Diskriminierung verklagt. Das Arbeitsgericht Gießen gab ihr Recht. Die klagende Person hofft darauf, dass dies etwas an der Einstellungspraxis ändert.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1167018.lgbtiq-rechte-erfolg-fuer-queere-beschaeftigte.html
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