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Erfolg für queere Beschäftigte

Das Arbeitsgericht Gießen verurteilt das Land Hessen wegen transfeindlicher Einstellungspraxis

Eine nicht-binäre Person hat das Land Hessen wegen Diskriminierung verklagt. Das Arbeitsgericht Gießen gab ihr Recht. Die klagende Person hofft darauf, dass dies etwas an der Einstellungspraxis ändert.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1167018.lgbtiq-rechte-erfolg-fuer-queere-beschaeftigte.html

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