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Sperrung rechtswidrig

Verwaltungsgericht lässt Autos zurück auf die Friedrichstraße

  • Yannic Walther
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Sperrung eines Abschnitts der Friedrichstraße für den Autoverkehr ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin rechtswidrig. Das Gericht hat das Land nach der Klage einer Gewerbetreibenden am Dienstag aufgefordert, die Sperrung innerhalb von zwei Wochen nach Rechtskraft der Entscheidung aufzuheben. Damit könnten bald wieder Autos über die Einkaufsmeile zwischen Französischer und Leipziger Straße rollen.

Das nicht zuletzt von der Autolobby, Gewerbetreibenden vor Ort und der Opposition im Abgeordnetenhaus bekämpfte Projekt der autofreien Friedrichstraße geht zurück auf einen bereits Mitte 2020 gestarteten Verkehrsversuch. Nach dessen Ende im Oktober vergangenen Jahres beantragte die Senatsmobilitätsverwaltung beim Bezirksamt Mitte die straßenrechtliche Teileinziehung, mit der die Benutzung von Straßen eingeschränkt werden kann. Das Verfahren läuft noch immer, weil es von der Mobilitätsverwaltung neu aufgesetzt worden war, um Verbesserungsvorschläge der ansässigen Gewerbetreibenden in das Konzept für die Straße aufzunehmen. Für die Zwischenzeit erließ die Senatsverwaltung eine verkehrsrechtliche Anordnung, um »die positiven Aspekte des Verkehrsversuchs bis zur Teileinziehung zu erhalten«.

Eine solche Anordnung setze aber »eine konkrete Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung des Straßenverkehrs voraus«, heißt es nun vom Verwaltungsgericht. Diese Voraussetzung habe nicht vorgelegen. »Die Behörde selbst habe ihre Entscheidung nur darauf gestützt, dass die Aufenthaltsqualität in der Friedrichstraße als Geschäftsstraße verbessert werden solle«, teilt das Gericht am Dienstag weiter mit. Die Anordnung der Verkehrsbeschränkung dürfe letztlich nicht zu einem Zustand führen, »der im Ergebnis auf eine dauerhafte Entwidmung oder Teileinziehung hinauslaufe«. Einer weiteren Sperrung vor Abschluss des Teileinziehungsverfahrens durch das Bezirksamt erteilten die Richter damit eine Absage.

Das Land Berlin kann gegen den Beschluss Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Die Mobilitätsverwaltung teilte unmittelbar nach der Eilentscheidung mit, dies nun prüfen zu wollen. »Ich möchte für die Flaniermeile Friedrichstraße eine gute dauerhafte Lösung als Fußgängerzone«, sagte Mobilitätssenatorin Bettina Jarasch (Grüne), die darauf hinwies, dass mit dem Urteil nicht über die endgültige Umwandlung entschieden wurde. Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) sah das, wenig verwunderlich, anders: »Es war ein Verkehrsexperiment, und es ist deutlich geworden, dass das so nicht mehr weitergeht«, sagte sie. Sie wünsche sich, dass aus der Friedrichstraße »eine attraktive Straße« wird, »die dem Charakter einer Weltmetropole gerecht wird.«

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