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Karlsruhe schränkt Datenweitergabe durch Verfassungsschutz ein

Austausch von Verfassungsschutz und Polizei nur bei besonders schweren Straftaten zulässig

Nachrichtendienste haben weitreichendere Überwachungsbefugnisse als die Polizei. Für den Austausch von Informationen hat das Bundesverfassungsgericht noch einmal strengere Regeln aufgestellt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1168232.sicherheitsbehoerden-karlsruhe-schraenkt-datenweitergabe-durch-verfassungsschutz-ein.html

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