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Striktere Regeln gegen rechte Richter

Sachsen drängt auf Konsequenzen aus »Causa Maier« / Verhandlung am Dienstgericht steht bevor

  • Hendrik Lasch
  • Lesedauer: 4 Min.
Der ehemalige Richter und AfD-Abgeordnete Jens Maier trat immer wieder als Redner bei rechten Aufzügen auf
Der ehemalige Richter und AfD-Abgeordnete Jens Maier trat immer wieder als Redner bei rechten Aufzügen auf

Sachsen drängt auf schärfere gesetzliche Regeln für den Fall, dass Rechtsextreme nach einer Zeit als Abgeordnete in den öffentlichen Dienst zurückkehren wollen. Unter anderem sollen ihre Bezüge gekürzt werden können, falls ihnen die Dienstgeschäfte vorläufig untersagt werden. Zudem sollen etliche rechtliche Instrumente und die für ihre Anwendung geltenden Fristen neu justiert werden. Über die Umsetzung der meisten Vorschläge müsste der Bundestag entscheiden, sagte Justizministerin Katja Meier (Grüne). Die »Erfahrungen der letzten Monate« zeigten aber, dass der Rechtsstaat grundsätzlich klären müsse, wie mit Verfassungsfeinden umgegangen werde, die »in sensible Bereiche des öffentlichen Dienstes« zurückkehren wollten. Jörg Urban, Fraktionschef der AfD im sächsischen Landtag, sieht in dem Vorstoß einen »Anschlag auf die Unabhängigkeit der Justiz«.

Die »Erfahrungen der letzten Monate« beziehen sich auf den Umgang mit Urbans Parteifreund Jens Maier, ehemaliger Richter am Landgericht Dresden und zeitweiliger Abgeordneter im Bundestag. Er gehörte zu den prägenden Köpfen des extrem rechten »Flügels« in der sächsischen AfD, agitierte gegen einen vermeintlichen »Schuldkult« der Deutschen und die Herstellung von »Mischvölkern« und äußerte Verständnis für den norwegischen Rechtsterroristen Anders Brejvik. Vor seinem Einzug in den Bundestag fiel er als Richter mit Urteilen auf, in denen er die rechtsextreme NPD gegen kritische Einschätzungen eines Politikwissenschaftlers in Schutz nahm. Vom Verfassungsschutz in Sachsen wird Maier als Rechtsextremist geführt.

Maier war 2017 für die AfD in den Bundestag eingezogen, verlor aber im September 2021 sein Mandat. Im Dezember beantragte er die Rückkehr in das Richteramt. Das Ministerium schien zunächst keine rechte Handhabe zu finden, ihm das zu verwehren. Maier wurde dem Amtsgericht Dippoldiswalde zugewiesen, wo er im März seinen Dienst antrat. Unmittelbar danach leitete das Amtsgericht Dresden allerdings ein Disziplinarverfahren gegen ihn ein. Zudem beantragte das Ministerium beim sächsischen Richterdienstgericht, Maier in den vorläufigen Ruhestand zu versetzen und ihm die Führung der Dienstgeschäfte zu untersagen. Begründet wurde das mit der »Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege«. In einer Eilentscheidung wurde dem stattgegeben. Ob diese aufrechterhalten wird, entscheidet das in Leipzig ansässige Gericht nach einer mündlichen Verhandlung im Hauptsacheverfahren, die am 1. Dezember stattfindet. Ursprünglich sollte bereits im September verhandelt werden, Maiers Verteidiger bat aber um Aufschub. Wann ein Urteil fällt, ist offen. Maier erhält währenddessen die vollen Dienstbezüge.

Es gäbe noch eine andere Möglichkeit, den AfD-Mann aus dem Richteramt zu drängen: eine Richteranklage, die der sächsische Landtag mit Zweidrittelmehrheit beschließen und beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen müsste. Für das Instrument, das in der Bundesrepublik bisher nie angewendet wurde, gilt eine strikte Frist: Verfehlungen eines Beamten außerhalb seines Amtes müssen binnen zwei Jahren geahndet werden. Maier hatte sich etwa im Herbst 2021 zur islamfeindlichen Bewegung Pegida bekannt. Allerdings steht vor einem eventuellen Beschluss über eine Richteranklage ein aufwändiges Verfahren im Parlament. Die Zeit sitzt den Abgeordneten also im Nacken.

Dass trotzdem noch keine entsprechenden Aktivitäten eingeleitet wurden, liegt an einem komplizierten Wechselverhältnis mit den beiden anderen Handlungswegen. Die Richteranklage hat Vorrang vor Disziplinarmaßnahmen, die deshalb ruhen müssten. Der von den Grünen konsultierte Verfassungsrechtler Christoph Möllers hatte daher empfohlen, zumindest die Eilentscheidungen in den anderen Verfahren abzuwarten. Es bestehe ansonsten die Gefahr, dass eine vom Dienstgericht verfügte Versetzung in den einstweiligen Ruhestand durch die Richteranklage wieder aufgehoben würde. Der jetzige Vorstoß des Justizministeriums zielt darauf ab, diese kaum praktikablen Abläufe und Zusammenhänge zu entzerren. Im Fall Maier hilft das nicht. Allerdings gibt es auch andere Rechtsextreme, die vor ihrer parlamentarischen Karriere in der AfD Beamte waren – und irgendwann womöglich ihr Mandat verlieren.

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