Progressives Gesetz mit Nebenwirkungen

In Spanien führt eine Verschärfung des Sexualstrafrechts rückwirkend teils zu Strafnachlass

  • Ralf Streck, Tarragona
  • Lesedauer: 4 Min.

Der Praxistext zeigt Schwächen: Seit dem 7. Oktober ist in Spanien das »Nur Ja heißt Ja«-Gesetz in Kraft. Was auf dem Papier eine Verschärfung des Sexualstrafrechts darstellt, weil es ausdrückliche Zustimmung zu sexuellen Handlungen fordert, hat de facto schon mehrfach dazu geführt, dass verurteilte Sexualstraftäter früher die Gefängnisse verlassen durften. In der Mitte-links-Minderheitsregierung aus sozialdemokratischer PSOE und dem Linksbündnis Unidas Podemos (Wir können es) hat das zu Diskussionen über Nachbesserungsbedarf geführt. Die Finanzministerin María Jesús Montero (PSOE) schließt eine Reform des Gesetzes nicht aus. Als Generalsekretärin der PSOE hat sie eine gewichtige Stellung und meint, dass der »Gesetzestext und einige Urteile geprüft werden« müssten, denn es sei »natürlich nicht das Ziel« gewesen, dass sogar »Strafen für Kindesmissbrauch gesenkt werden, sondern genau das Gegenteil«.

Die Gleichstellungsministerin Irene Montero von Unidas Podemos steht massiv unter Druck, da sie für das Gesetz federführend verantwortlich ist. Statt Fehler einzuräumen, hat sie Richtern »Machismo« und »Rechtsbruch« vorgeworfen. Deren Machismo könne die »Unparteilichkeit und Integrität der Justiz« beeinträchtigen. »Es gibt Richter, die schlicht gegen das Gesetz verstoßen« oder es »falsch oder mangelhaft anwenden«, argumentierte Montero. In dieses Horn stieß auch die Regierungsbeauftragte für Gewalt gegen Frauen, Victoria Rosell, selbst Richterin: »Wir haben noch kein Urteil gesehen, bei dem die Strafen korrekt gemäß der neuen Norm verhängt wurden.« Auch die progressive Richtervereinigung »Richterinnen und Richter für die Demokratie«, der auch Rosell angehört, weist die pauschalen Angriffe zurück und spricht von »sehr bedauernswerten und unangebrachten« Äußerungen.

Es gilt als ausgemacht, dass das Gesetz, an dem auch Rosell mitgestrickt hat, Fehler und Lücken aufweist. Vermisst wird von Experten zum Beispiel eine »Übergangsregelung«. Die wird üblicherweise eingebaut, um den Interpretationsspielraum und damit Strafminderungen zu begrenzen. Im Strafrecht ist bestimmt, dass sonst rückwirkend Gesetze angewendet werden, die zum Vorteil des Täters sind, »auch wenn zum Zeitpunkt des Inkrafttretens bereits ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist und der Betreffende die Strafe verbüßt«.

Die Gleichstellungsministerin steht aber nun nicht nur in der Kritik von Richtervereinigungen. Auch Feministinnen greifen sie an. Einige fordern sogar den Rücktritt von Irene Montero oder stellen ihn wie Amelia Valcárcel in den Raum. Man habe nach dem Prozess gegen die Gruppenvergewaltiger »La Manada« (Die Meute) »klarere Straftatbestände und abschreckendere Strafen gefordert, doch jetzt haben wir reduzierte Strafen und freigelassene Straftäter«, erklärt sie. Montero müsse die Verantwortung übernehmen, zuhören und lernen oder abtreten. Die Hashtags »Rücktritt« oder »Irene Rücktritt« wurden zu Trending Topics in sozialen Medien.

Tatsächlich war die Reform dringend notwendig, wie unter anderem der »Manada-Fall« gezeigt hatte. Zahlreiche Menschen – vor allem Frauen – gingen 2016 dagegen auf die Straße, dass Richter keine Vergewaltigung sahen, obwohl die Täter ihre Tat sogar gefilmt hatten. Auch eine Gruppe von Männern, die eine 14-Jährige im bewusstlosen Zustand vergewaltigt hatten, war nicht wegen Vergewaltigung verurteilt worden, da vor der Reform Gewaltanwendung eine Voraussetzung gewesen war. Diese ist bei einer Bewusstlosen genauso wenig nötig wie bei einer von fünf Männern eingeschüchterten Frau im Manada-Fall.

Seit der Reform wird Sex ohne Einwilligung als Vergewaltigung gewertet. Es braucht die ausdrückliche Zustimmung. Da aber viele Täter nicht wegen Vergewaltigung verurteilt wurden, sondern wegen sexueller Nötigung oder Missbrauch, können nun geänderte Strafmaße für sie zur Anwendung kommen, vermutlich auch im Manada-Fall. Hunderte Sexualstraftäter dürften rückwirkend eine Strafminderung nach dem Günstigkeitsprinzip erhalten, da die Strafmaße für etliche Tatbestände gesenkt wurden.

Einige Fälle haben schon für große Empörung gesorgt. Entlassen wurde zum Beispiel ein Mann, der mehrere Minderjährige missbraucht hatte. Ein Mann aus Madrid, der seine 13-jährige Stieftochter missbraucht hatte, aber nicht ihre Vagina penetriert hatte, sondern ihren Mund, kommt nun mit sechs statt mit acht Jahren davon. Wegen der Reform gilt seine Tat nämlich nicht mehr als »sexueller Missbrauch mit Penetration«, sondern als »Körperverletzung mit Penetration« – und das Strafmaß ist dafür zwei Jahre niedriger. Anfang November wurde sein Strafmaß herabgesetzt.

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