- Berlin
- Deutsche Wohnen & Co enteignen
Voll unpolitisch
Expertenkommission des Senats stellt Zwischenbericht zur Vergesellschaftungsfrage vor
»Die Kommission ist nicht politisch«, stellt Herta Däubler-Gmelin zum wiederholten Mal fest. Die Vorsitzende der allen voran juristischen Expertenkommission, die prüft, ob die Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer profitorientierter Unternehmen in Berlin rechtlich möglich ist, will keine Aussagen aus dem politischen Raum kommentieren. Das sagt sie bei der Vorstellung des Zwischenberichts der Kommission am Donnerstag.
Der Rechtswissenschaftler Florian Rödl, ein der Vergesellschaftung wohlgesonnenes Mitglied des Expertengremiums, kann sich einen – wenn auch indirekten – Kommentar zu Aussagen der Regierenden Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) dann doch nicht verkneifen. Dass die Wohnbebauung von Grundstücken nicht von Artikel 15 des Grundgesetzes, dem Paragraphen zur Vergesellschaftung von Grund und Boden gedeckt sei, müsse er klar verneinen. »Darüber gibt es einen bemerkenswerten Konsens«, sagt Rödl.
Nachdem vergangene Woche bereits der Entwurf des Zwischenberichts an die Presse durchgestochen worden war, der nahelegt, dass eine Vergesellschaftung rechtlich möglich ist, mahnte Giffey im RBB: »Eine entscheidende zweite Frage ist jedoch noch nicht geklärt. Ob Artikel 15 des Grundgesetzes auch für Wohnungen gilt, das steht noch nicht fest.« Da wusste die Politikwissenschaftlerin ohne Doktortitel anscheinend mehr als die renommierten Juristen der 13-köpfigen Expertenkommission.
Dass aber grundsätzlich Fragen noch offen seien, das betont auch Florian Rödl. »Es gibt Konsens über Dissense. Wir haben auch Konsense über die Reichweite von Dissensen«, so Rödl im schönsten Sprech. »Es ist aber keinesfalls alles streitig.« Neben der Sache mit der Wohnbebauung und der Auffassung, das eine Entschädigung nicht zum Verkehrswert stattfinden müsste, ist das auch die Frage, ob nicht doch der Bund allein zuständig für die Anwendung des Vergesellschaftungsartikels ist. »Die Kompetenz des Landes wird umstandslos bejaht.«
Doch schwieriger und nicht einhellig von den Kommissionsmitgliedern beantwortet sei die Frage, ob die Landesverfassung Berlins nicht eine Vergesellschaftung verhindere, weil es einen entsprechenden Passus wie im Grundgesetz in dieser nicht gebe. Da müsse man sich noch beraten. »Die Landesverfassung zu ändern, ist immer eine Option«, sagt Rödl aber auch mit Blick auf die Möglichkeiten, das Problem politisch zu beheben.
Mehrere Positionen gibt es auch zu den juristischen Kriterien der Verhältnismäßigkeit und Erforderlichkeit. Von den Kritikern wird immer wieder angeführt, dass die Vergesellschaftung keine einzige neue Wohnung schaffe und es mildere und effektivere Mittel gebe. »Wir treten nicht in die Diskussion darüber, was man eigentlich statt der Vergesellschaftung machen sollte«, sagt Rödl. Die Kommissionsvorsitzende Däubler-Gmelin wollte ursprünglich auch Alternativen zur Vergesellschaftung prüfen.
Eine andere große Frage, die im kommenden Jahr noch zu bearbeiten sein wird, ist die der Gleichbehandlung, die sich aus der von der Initiative Deutsche Wohnen und Co enteignen ausgegebenen Grenze von 3000 Wohnungen ergibt, ab der die Berliner Bestände der Wohnungsunternehmen vergesellschaftet werden sollen. Sie gehöre zu den Fragen, bei denen es bisher weder Konsens noch Dissens gebe, so Rödl. Aus einigen Dissensen wolle man bis April, wenn nach einem Jahr Arbeit der Abschlussbericht anstehe, noch Konsense machen. Wenn es dann immer noch Uneinigkeiten bei Streitpunkten gebe, werde das auch dokumentiert. »Daran lassen sich dann politisch und öffentlich die verfassungsrechtlichen Risiken abwägen«, sagt Rödl.
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