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Klimaaktivisten verurteilt
Je 1200 Euro für Abseilaktion als Protest gegen Rodung des Dannenröder Forsts
Klimaaktivist*innen auf der Anklagebank: Das bedeutet für das Amtsgericht Schleswig vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion höchste Sicherheitsstufe im Gerichtsgebäude und davor. Am Donnerstag verurteilte das Gericht vier Klimaaktivist*innen für eine Abseilaktion von einer Autobahnbrücke wegen Nötigung zu einer Geldstrafe in Höhe von jeweils 1200 Euro. Zudem wurden mehrere Ordnungsstrafen gegen Angeklagte verhängt sowie Prozessbeobachter*innen des Saales verwiesen.
Das Anklagequartett im Alter von 25 bis 36 Jahren sprach mit Blick auf das Begleitszenario von einer inszenierten Kriminalisierungskulisse. So wie es für zwei Angeklagte am 14. Dezember mit einem Ordnungsgeld in Höhe von jeweils 200 Euro begann, weil sie sich zur Begrüßung nicht von ihren Plätzen erheben wollten, summierte sich der Kostenkatalog um weitere je 400 Euro wegen Verweigerung der Erhebensgeste bei der Urteilsverkündung. Dass die Stimmung im Gerichtssaal so aufgeladen war, lag zum einen am zur Schau gestellten Sicherheitsdenken von Justiz und Polizei, zum anderen an einem Publikum, das der Gerichtsbarkeit die Ernsthaftigkeit absprach und stattdessen mit einem bunten Konfettiregen Eigeninitiative ergriff.
Zum Prozess kam es, weil die Aktivist*innen ihrem verhängten Strafbefehl (dreimal 800 Euro, einmal 1200 Euro) widersprochen hatten. Alle sehen sich formal zu Unrecht einer Nötigung bezichtigt, weil die Polizei keine einzige Person namentlich benennen konnte, die sich am Tattag genötigt fühlte. Die Autobahn-Abseilaktion am 27. November 2020 war ein länderübergreifender Protest gegen die Abrodung des Dannenröder Forstes für den Ausbau der A49 gewesen. Ähnliche Blockaden erfolgten auf der A20 bei Tribsees, auf der A4 bei Dresden und Jena sowie auf der A2 bei Braunschweig und Hannover.
Die Aktion auf der A7 bei Schleswig startete gegen 8.15 Uhr von einer Autobahnbrücke zwischen den Anschlussstellen Schuby und Jagel. Aus Sicherheitsgründen sperrte die Polizei den Abschnitt in beide Fahrtrichtungen für mehr als drei Stunden. Für die Bergung und Ingewahrsamnahme der Aktivist*innen wurde auch ein Leiterwagen der Feuerwehr hinzugezogen. Mitgeführte Transparente machten klar, dass die spektakuläre, von einem Hupkonzert begleitete Abseilaktion ein öffentliches Zeichen für eine Verkehrswende setzen sollte.
Rund 50 Anträge zur Prozessführung, darunter auch zwei Befangenheitsanträge gegen Richterin Frank, wurden zurückgewiesen. Ebenfalls abgeschmettert wurde ein Antrag, den Strafprozess auszusetzen bis zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes in Schleswig im Fall des Hausfriedensbruch-Freispruchs eines Umweltaktivisten bei der Besetzung des Flensburger Bahnhofswaldes. Eine Flensburger Amtsrichterin erreichte am 7. November damit überregionale Aufmerksamkeit, dass sie in der juristisch zu bewertenden Aktion einen rechtfertigenden Notstand anerkannte und den Klimaschutz als anzuerkennendes Rechtsgut mit Verfassungsrang einstufte.
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