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  • Prozess um rassistischen Anschlag in Saarlouis

Kein Geständnis in Koblenz

Rassistischer Brandanschlag: Angeklagter lehnt Deal ab

  • Joachim F. Tornau, Koblenz
  • Lesedauer: 3 Min.

Gesteht er nun oder nicht? Ein leicht genervter Unterton war herauszuhören, als Richter Konrad Leitges am Dienstag den Stand der Dinge im Prozess um den rassistischen Mord an dem Ghanaer Samuel Yeboah vor mehr als 31 Jahren in Saarlouis zusammenfasste. »Wir wissen noch nichts«, sagte der Vorsitzende des Staatsschutzsenats am Oberlandesgericht in Koblenz und blickte in Richtung der Verteidigung. Doch Rechtsanwalt Kai-Daniel Weil schwieg weiter – wie zuvor an diesem ganzen 23. Verhandlungstag.

Dabei ist seit den beiden vorangegangenen Prozesstagen vor drei Wochen klar, dass die Luft für den Angeklagten Peter S. immer dünner wird und er eigentlich nur noch die Flucht nach vorne antreten kann. Dem früheren aktiven Migtlied der Neonazi-Skinheadszene im Saarland wird vorgeworfen, am frühen Morgen des 19. September 1991 Feuer in einem ehemaligen Gasthaus in Saarlouis gelegt zu haben, in dem damals rund 20 Geflüchtete lebten. Die Bewohner flüchteten aus dem Gebäude, aber einer von ihnen, der 27-jährige Samuel Yeboah, starb in den Flammen. Zwei weitere sprangen aus einem Fenster und erlitten Knochenbrüche. Ein Zeuge, der in der Tatnacht in dem Haus war, schilderte am Dienstag seine Erlebnisse.

Peter S. bestreitet bislang jegliche Tatbeteiligung. Im Jahr 2007 aber soll er den Brandanschlag gegenüber einer Zufallsbekanntschaft bei einem Grillfest eingeräumt haben. »Das war ich. Und sie haben mich nie erwischt«, habe S. ihr völlig unvermittelt erzählt, berichtete die Frau, nachdem sie sich – allerdings erst zwölf Jahre später – bei der Polizei gemeldet hatte. Sie habe einen Artikel über ungeklärte Mordfälle im Saarland gelesen und sich plötzlich wieder an die bizarre Begegnung auf der Bierbank erinnert, erklärte sie die Verspätung. Als Hauptbelastungszeugin hatte sie dafür gesorgt, dass die längst eingestellten Ermittlungen wieder aufgenommen wurden. Sie hat S. auf die Anklagebank gebracht und wird ihn voraussichtlich auch ins Gefängnis bringen.

Denn das Gericht, das sie zwei Tage lang vernahm und am Ende sogar den Eid auf ihre Angaben schwören ließ, glaubt ihr. Nach »vorläufiger tatsächlicher und rechtlicher Würdigung« halte man den Anklagevorwurf für erwiesen, eröffnete Senatsvorsitzender Leitges den Verfahrensbeteiligten Ende März und regte deshalb an, über eine verfahrensverkürzende Verständigung zu reden. Sprich: einen Deal.

Mehrere Stunden wurde daraufhin hinter verschlossenen Türen gerungen, dann stand das Angebot an den Angeklagten: Für ein »glaubhaftes und qualifiziertes« Geständnis könne er mit einer Jugendstrafe von fünfeinhalb bis knapp sieben Jahren rechnen. Vorausgesetzt, sagte Leitges, es werde Jugendstrafrecht angewendet, was aber »naheliegend« sei. Zur Tatzeit war der heute 51-Jährige 20 Jahre alt. Am Dienstag wurde mit Spannung die Antwort von Peter S. erwartet. Doch die kam nicht.

Der Grund: Die Bundesanwaltschaft hatte ihre Zustimmung zu dem Deal im Nachhinein davon abhängig gemacht, dass der zu vereinbarende Strafrahmen auf bis zu sieben Jahre und zehn Monate Jugendhaft erhöht wird. Dies akzeptierte die Verteidigung von S. offenbar nicht. »Dann halten wir fest, dass eine Verständigung nicht zustande gekommen ist«, sagte Richter Leitges.

Rechtsanwalt Weil sagte am Rande des Prozesses, man sei grundsätzlich offen für eine solche Vereinbarung. »Wir werden das Verfahren weiter konstruktiv begleiten«, versicherte er. Erst einmal aber wird so weiter verhandelt, als wäre nichts gewesen. Der Prozess ist bislang bis Mitte Juni terminiert.

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