CDU mimt die Aufklärerin

Christdemokraten und FDP setzen Untersuchungsausschuss zur Einstellungspraxis der Thüringer Regierungskoalition ein

  • Sebastian Haak, Erfurt
  • Lesedauer: 3 Min.

Einen Sonderbericht des Rechnungshofes Thüringen zur Einstellungspraxis in den Ministerien haben die CDU-Fraktion im Erfurter Landtag und die Parlamentarische Gruppe der FDP zum Anlass genommen, einen Untersuchungsausschuss zum Thema einzusetzen. Am Donnerstag teilte der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, in der Plenarsitzung mit, man werde ein solches Gremium noch im Mai einsetzen. Dies sei »der nächste logische Schritt, den wir gehen müssen, um Aufklärung zu betreiben, weil uns die Landesregierung bisher nicht entgegengekommen ist«, so Bühl. Bei den im Raum stehenden Vorwürfen gehe es um den »mutmaßlich größten Untreueskandal in der Geschichte des Freistaates«.

Hintergrund des Aufklärungswillens der Oppositionsparteien ist ein Anfang des Jahres veröffentlichter Prüfbericht des Landesrechnungshofes. Darin wird unter anderem beanstandet, dass bei der Einstellung von Staatssekretären die Bestenauslese nicht beachtet und Dokumentationspflichten verletzt worden seien. Die Behörde wirft der Landesregierung »systematische und schwerwiegende Verstöße« gegen Regeln zur Einstellung von Beamten vor. Zudem wurde im Januar bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt wegen des Anfangsverdachts der Untreue ermittelt. Außerdem wird in dem Bericht der Vorwurf erhoben, die Leitungsbereiche der Staatskanzlei und der Ministerien seien unter der Führung von Linke, SPD und Grünen um zahlreiche Stellen aufgestockt worden. Dies sei ein Verstoß gegen das Gebot, möglichst sparsam mit Steuergeld umzugehen. Die Landesregierung hat die Vorhalte mehrfach als falsch zurückgewiesen.

Der Sprecher der FDP im Landtag, Thomas Kemmerich, beklagte am Donnerstag, die Abgeordneten könnten bislang nicht angemessen mit dem Prüfbericht arbeiten. Sie könnten ihn nur einsehen und dürften keine Kopien anfertigen. Auch die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses sei nötig. Kurzzeitig hatte Kemmerich sogar davon gesprochen, es gehe um die Aufarbeitung des »mutmaßlich größten Betrugsskandals« in der Geschichte Thüringens.

Der von CDU und FDP bereits beantragte Ausschuss soll nach Angaben von Bühl im Mai im Zuge eines Sonderplenums des Landtages formal eingesetzt werden. Union und Liberale können das gemeinsam tun, weil für einen solchen Schritt keine parlamentarische Mehrheit nötig ist. In Thüringen muss ein Untersuchungsausschuss schon dann eingesetzt werden, wenn mindestens 20 Prozent der Abgeordneten dafür stimmen. Dieses Quorum erfüllen CDU und FDP. Den Vorsitz in diesem Gremium wird infolge eines festen parlamentarischen Rotationsprinzips Die Linke haben.

Abgeordnete der Regierungsparteien haben CDU und FDP wiederholt vorgeworfen, die Unregelmäßigkeiten bei der Personalpolitik aus parteitaktischem Interesse aufzubauschen. Doch am Donnerstag gaben sich Vertreter von Rot-Rot-Grün betont gelassen. »Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zum Sonderbericht des Rechnungshofes begrüßen und unterstützen wir als bündnisgrüne Fraktion vollumfänglich«, sagte etwa Fraktionschefin Astrid Rothe-Beinlich. Zu einer Aufklärung der Vorwürfe gehöre es aber, so viele Wahlperioden wie möglich in den Blick zu nehmen: »Wir fordern daher eine kritische Betrachtung der Einstellungspraxis seit 2004.«

Staatskanzleichef Benjamin-Immanuel Hoff (Linke) sagte, die Landesregierung habe bereits Schlussfolgerungen aus dem Prüfbericht gezogen. Dem Parlament seien umfangreiche Dokumente zugegangen und weitere Berichte zugesagt. »Wenn dies alles nunmehr in einem Untersuchungsausschuss gebündelt wird, ist das sinnvoll und wird vor allem zur Versachlichung des Umgangs mit dem Thema beitragen«, so Hoff.

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