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EuGH-Urteil zu Flüchtlingen: Kein Freibrief für Abschiebungen
Cyrus Salimi-Asl begrüßt das EuGH-Urteil zum Flüchtlingsstatus
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stärkt die Rechte von Schutzbedürftigen, denen der Flüchtlingsstatus zuerkannt wurde. Das ist eine gute Entscheidung. Flüchtlingen, denen Verfolgung droht in den Ländern, aus denen sie geflohen sind, darf der Schutzstatus nicht einfach genommen werden – auch dann nicht, wenn sie eine schwere Straftat begangen haben. Strafrechtlich sanktioniertes Fehlverhalten kann nicht einfach ein Menschenrecht auf Schutz und Unversehrtheit auslöschen – auch wenn sich mancher rechtskonservative Politiker das wünschen mag.
In ihrem Urteil machen sich die europäischen Richter ein human zu nennendes Rechtsverständnis zu eigen, das den Schutz des Individuums in den Vordergrund stellt und Ausnahmen nur dann für zulässig ansieht, wenn eine »tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr« von dem rechtskräftig verurteilten Geflüchteten für das Aufnahmeland ausgehe. Das dürfte in den allermeisten Fällen zu verneinen sein. Und selbst dann müssten bei der Bewertung »sämliche besonderen Umstände« berücksichtigt werden. Es ist ganz einfach: Flüchtlinge, die sich strafbar machen, verbüßen ihre Strafe im Aufnahmeland. Punkt!
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