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EuGH-Urteil zu Flüchtlingen: Kein Freibrief für Abschiebungen

Cyrus Salimi-Asl begrüßt das EuGH-Urteil zum Flüchtlingsstatus

Einem straffällig gewordenen Flüchtling darf die Flüchtlingseigenschaft nur dann wieder aberkannt werden, wenn er eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1174560.fluechtlingsstatus-eugh-urteil-zu-fluechtlingen-kein-freibrief-fuer-abschiebungen.html

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