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EuGH-Urteil zu Flüchtlingen: Kein Freibrief für Abschiebungen
Cyrus Salimi-Asl begrüßt das EuGH-Urteil zum Flüchtlingsstatus
Einem straffällig gewordenen Flüchtling darf die Flüchtlingseigenschaft nur dann wieder aberkannt werden, wenn er eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Das hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1174560.fluechtlingsstatus-eugh-urteil-zu-fluechtlingen-kein-freibrief-fuer-abschiebungen.html
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