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Berlin: Noch keine Abschaffung der Armutsbestrafung
Berlins Staatsanwaltschaften könnten mit Fünf-Euro-Tagessätzen Ersatzfreiheitsstrafen verhindern, doch sie tun es kaum
Das Vorhaben der Berliner Generalstaatsanwältin, Arme mit nicht so hohen Geldstrafen zu belasten, wird nach einem halben Jahr noch kaum umgesetzt. Statt fünf Euro empfehlen die Staatsanwaltschaften meistens 15 Euro Tagessatz.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1174950.ersatzfreiheitsstrafen-berlin-noch-keine-abschaffung-der-armutsbestrafung.html
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