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Thüringen gewinnt ersten Forstprozess

Das Land darf weiter für kleine Waldbesitzer Holz vermarkten. Eine Revision der Kartellklage ist zulässig

Seit nunmehr zwanzig Jahren wird um die Frage gestritten, wessen Holz die Forstanstalten der Bundesländer vermarkten dürfen. Die Klage einer Gruppe von Sägewerken gegen das Land Thüringen wurde nun abgewiesen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1174962.kartellklage-wegen-holzvermarktung-thueringen-gewinnt-ersten-forstprozess.html

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