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- Dortmunder in Isolationshaft
Hilferuf aus Tadschikistan
Unterstützer fordern, Abgeschobenen nach Deutschland zurückzuholen
Der Anfang des Jahres aus Dortmund nach Tadschikistan abgeschobene Abdullohi Shamsiddin befindet sich in seinem Herkunftsland in Isolationshaft. Er benötige dringend Asthma-Medikamente, dennoch gehe es ihm den Umständen entsprechend gut, berichtet Cornelia Suhan gegenüber »nd«. Sie gehört zum Dortmunder Unterstützerkreis für den Tadschiken, der Anfang des Jahres nach Duschanbe zurückgebracht worden war. Suhan beruft sich auf Auskünfte der Schwestern von Shamsiddin. Diese stünden mit ihm in unregelmäßigem Telefonkontakt. Eine Delegation der deutschen Botschaft in Duschanbe habe den Mann zudem Mitte Juli besucht.
Der Dortmunder Unterstützerkreis setzt sich dafür ein, dass Shamsiddin »zurückgeholt« wird. Am 17. Juni hatte die Gruppe vor dem Bundestag und der Botschaft des zentralasiatischen Landes in Berlin eine Mahnwache abgehalten. Neben Shamsiddins Ehefrau und seinem Sohn beteiligten sich rund ein Dutzend Menschen an der Aktion.
Abdullohi Shamsiddin ist der Sohn eines ranghohen Mitglieds der seit Herbst 2015 in Tadschikistan verbotenen Partei der Islamischen Wiedergeburt (PIW). Vor seiner Abschiebung hatte er etwa 13 Jahre in Dortmund gelebt. Nach Angaben von Suhan wurde er direkt nach seiner Abschiebung verhaftet und Ende März zu sieben Jahren Strafhaft verurteilt – aus politischen Gründen. Im autoritären Tadschikistan gibt es keine Presse- und Meinungsfreiheit, Opposition wird nicht geduldet. Wie Shamsiddins Fall zeigt, werden auch Angehörige Oppositioneller verfolgt. Sein in Aachen lebender Vater hingegen ist ein anerkannter Flüchtling.
Suhan kennt den Abgeschobenen seit vielen Jahren persönlich und steht mit den Angehörigen, die Flüchtlingsschutz in der EU erhalten haben, im Austausch. Abdullohi Shamsiddin wurde im Gegensatz zu ihnen kein Schutzstatus gewährt. Die deutschen Asylbehörden hätten den »Schutzbedarf von Shamsiddin als nicht glaubwürdig« bewertet, berichtet die 66-Jährige. Sie hätten ihre harte Haltung damit begründet, dass der Tadschike in zwei zuvor abgelehnten Anträgen auf politisches Asyl falsche Angaben zu seiner Identität gemacht hatte.
Tatsächlich hat Shamsiddin bis zum Februar in Deutschland unter dem Namen Abdullah Farhod gelebt. Dazu kommen Vorstrafen. 2012 wurde er wegen Vergewaltigung zu einer Jugendstrafe von 18 Monaten auf Bewährung verurteilt. Zwei Jahre später wurde dem Tadschiken, der damals als Sozialbetreuer in der Flüchtlingsunterkunft Burbach im Siegerland arbeitete, als dort Wachleute Migrant*innen einsperrten und misshandelten, zum Verhängnis, nicht eingeschritten zu sein. Wie andere Mitarbeitende auch war er wegen Freiheitsberaubung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu 30 Euro verurteilt worden.
Cornelia Suhan räumt mit Blick auf die Vorstrafen ein: »Abdullohi hat Fehler gemacht, ja, das steht außer Frage, auch, wenn er zu mir immer ehrlich war.« Mit der Verurteilung sei aber eine Straftat erledigt. »Abdullohi war seit 2015 ohne eine Straftat und hat an sich gearbeitet und dies auch geschafft.« Dem Tadschiken steht also nach ihrer Ansicht eine zweite Chance zu. Allerdings ist es angesichts der Schwere der bestraften Delikte nach dem Ausländergesetz schwierig bis unmöglich, eine neue Chance zu bekommen.
Wie kam es zu den Falschangaben bei der Identität und zur Vergewaltigung? »Aus Furcht vor Verfolgung vor dem tadschikischen Regime, auch bei uns in Deutschland«, habe Shamsiddin in Deutschland unter falschem Namen gelebt, sagt Suhan. Wäre er mit der falschen Identität abgeschoben worden, wäre ihm die Verfolgung in Tadschikistan vielleicht erspart geblieben, da er nicht als Sohn seines Vaters erkannt worden wäre, mutmaßt Suhan.
Was die Verurteilung wegen Vergewaltigung betrifft, meint die Unterstützerin, der Vorwurf sei falsch, was sich freilich nicht nachprüfen lässt. Suhan erzählt, Shamsiddin sei vor vielen Jahren eine Beziehung zu einer russischen Frau eingegangen und habe nicht gewusst, dass sie verheiratet war. Nachdem das Verhältnis aufgeflogen sei, habe die Frau mit dem Vergewaltigungsvorwurf ihre Ehe retten wollen, meint Suhan. Shamsiddin war angezeigt worden, es kam zum Prozess, bei dem sich der damals noch junge Mann selber verteidigte. Und folglich nicht ganz verstand, was die Justiz von ihm wollte. Die Vorwürfe bestritt er vergeblich.
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