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Freigestellter Bezirksstadtrat: Ermittlungen in Lichtenberg
Gegen den für Baupolitik zuständigen SPD-Mann Hönicke ermittelt die Staatsanwaltschaft Berlin
Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt gegen den Lichtenberger Bezirksstadtrat Kevin Hönicke (SPD). Es bestehe der Tatvorwurf des Verrats von Dienstgeheimnissen, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Dienstag. Damit bestätigen sich Spekulationen über die Gründe für die Freistellung des Stadtrats.
Vergangene Woche hatte der Lichtenberger Bezirksbürgermeister Martin Schaefer (CDU) mitgeteilt, er habe Hönicke vorübergehend von seiner Dienstpflicht befreit. Aus einem entsprechenden Schreiben ging hervor, dass Hönicke die Diensträume nicht mehr betreten darf und unmittelbar alle Schlüssel und mobilen Geräte wie sein Diensthandy abgeben muss.
Schaefer begründete die Freistellung damit, »Schaden vom Bezirk abzuwenden«. Die Entscheidung sei notwendig gewesen, »zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte von Herrn Hönicke und um weiteren Schaden zu vermeiden«, wolle er sich aber nicht weiter inhaltlich äußern.
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Hönicke sagte nach Bekanntwerden des Ermittlungsverfahrens: »Ich habe ein wesentliches Interesse daran, dass die gegen mich erhobenen Vorwürfe restlos aufgeklärt werden.« Er könne aber weiterhin keine Stellung nehmen, weil Gründe für das Vorgehen des Bürgermeisters immer noch nicht genannt würden. »Der Respekt gegenüber dem Amt verbietet es, sich in der Öffentlichkeit an Spekulationen zu beteiligen.« Fragen zum Verfahren seien an seine Anwälte zu richten.
Die SPD Lichtenberg hatte kritisiert, dass der Bezirksbürgermeister mit seinem Alleingang die Handlungsfähigkeit der Behörde gefährde, der Vorgang sei einmalig in der Berliner Kommunalpolitik. Hönickes Amt wird nun in Vertretung ausgeführt, der Bezirksstadtrat ist zuständig für Bauen, Stadtentwicklung, Arbeit und Soziales.
In der Kritik stand Hönicke zuletzt, weil er die Schließung eines Heims für ehemalige Obdachlose mit Suchtgeschichte angeordnet hatte. Das Wohnheim gibt es seit 30 Jahren, im Gebäude leben Menschen nachweislich seit 1968. Wie für viele andere Häuser in Lichtenberg existiert allerdings keine Baugenehmigung für das Haus, vermutlich aufgrund eines Brandes im Bauamt 1945.
Hönicke sah außerdem einen Interessenskonflikt mit den umliegenden Technoclubs: Der Träger des Wohnheims hatte gerichtlich versucht, das Bezirksamt zur Einschränkung des Clubbetriebs zu zwingen. Wohngebäude seien »auch planungsrechtlich unzulässig«, teilte seine Behörde mit. Allerdings besteht für das Gebiet nahe dem Ostkreuz kein Bebauungsplan, weshalb die Errichtung von Wohnungen auch nicht explizit untersagt ist. mit dpa
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