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Seenotrettung retten

Louisa Theresa Braun kritisiert die Kriminalisierung von Fluchthilfe durch das »Rückführungsverbesserungsgesetz«

  • Louisa Theresa Braun
  • Lesedauer: 2 Min.

Man kann nur hoffen, dass die Seenotretter*innen von Sea-Watch mit ihrem Einsatz gegen das »Rückführungsverbesserungsgesetz« des Bundesinnenministeriums Erfolg haben. Der Teil des Entwurfes, der auch unbezahlte Fluchthilfe unter Strafe stellt, muss unbedingt zurückgenommen werden. Er widerspricht der völkerrechtlichen Pflicht zur Seenotrettung – und er widerspricht der Menschlichkeit.

Egal, ob ein Mensch übers Mittelmeer oder über die Balkanroute flüchtet, ob er Strecken im Boot, im Zug oder zu Fuß zurücklegt: Niemand verlässt grundlos die Heimat, um sich auf eine so gefährliche Reise zu machen. Jeder Mensch sollte das Recht haben, in Freiheit und Sicherheit zu leben. Doch solange europäische Regierungen das anders sehen und diese Grundrechte Geflüchteter noch mehr einschränken, solange braucht es Menschen und Organisationen, die ihnen helfen.

Das ist nicht kriminell, sondern eine humanitäre Pflicht. Diese Helfer*innen mit zweifelhaft formulierten Gesetzesentwürfen nun auch noch in die Nähe von Verbrecher*innen zu rücken, erwartet man von rechte Regierungen wie in Italien oder Ungarn – aber doch nicht von einem sozialdemokratisch geführten Innenministerium.

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Den Verantwortlichen wird nicht mal einen Vorteil von dieser menschenverachtenden Symbolpolitik entstehen. Dass Kommunen entlastet werden oder gar weniger Menschen fliehen, ist von dem Gesetz nicht zu erwarten. Wer hat etwas davon, wenn Gerichte mit Prozessen gegen humanitäre Helfer*innen beschäftigt werden und Staatsanwaltschaften damit, Organisationen wie Sea-Watch zu überwachen wie Terroristen? In der Gesellschaft möchte ich nicht leben, in der Mut und Menschlichkeit bestraft werden, und sich diejenigen durchsetzen, die die Parole »Unser Land zuerst« verbreiten.

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