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Unabhängigkeit und der Berliner Justizsenat
Jule Meier über unabhängige Landesbeauftragte
Natürlich ist ein Landesbeauftragter nicht unabhängig. Er spricht im Namen seines Anliegens. Kathrin Herrmann als Landesbeauftragte für den Tierschutz spricht für die Tiere und für ihr Recht auf Schutz, auch wenn sie als Nutztiere in Forschung oder für Lebensmittel dem Menschen dienen.
Herrmann hat nicht im Orwellschen Sinne eine »Farm der Tiere« geleitet, um diese von der Herrschaft der Menschen zu befreien. Sie hat ihren Job gemacht, indem sie die Staatsanwaltschaft gefragt hat, warum sie ein Verfahren gegen einen Mann einstellte, der öffentlich Tiere gequält hatte. Sie hat nach Ansätzen gesucht, die Forschung mit dem Tierschutz zu vereinen. Welche Partei ihre Verwaltung leitet, sollte keinen Einfluss auf die Arbeit einer Landesbeauftragten haben, egal zu welchem Thema.
Es scheint nicht egal zu sein, wenn die CDU eine Verwaltung leitet, wie im Falle des Justizsenats unter Felor Badenberg (parteilos für CDU). Der Justizsenat hat Hinweisen zufolge Herrmanns Recht auf eine unabhängige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit eingeschränkt.
Unabhängigkeit scheint dem CDU-geführten Justizsenat nicht zu gefallen. Zuletzt offenbarte der »Tagesspiegel« mutmaßliche Günstlingswirtschaft unter den Führungsposten in den Gerichten. Ein dreiseitiger Brandbrief früherer und derzeitiger Mitglieder des Präsidialrats des Kammergerichts an den Rechtsausschuss des Abgeordnetenhauses und an Badenberg klagt, eine unabhängige und unparteiliche Richterschaft sei in Gefahr.
Im Falle Herrmanns geht es nicht nur um Tierschutz, sondern um die Frage nach unabhängigen Stimmen, und wie sie hörbar bleiben.
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