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Die AfD ist ein Verdachtsfall

Verfassungsschutz darf AfD als rechsextremen Verdachtsfall einstufen

Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, die Einstufung der AfD ist rechtmäßig. Es sei eindeutig, dass die Partei Menschen wegen ihrer Herkunft ausgrenze. Die AfD selbst will das Bundesverwaltungsgericht anrufen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1182130.urteil-des-oberverwaltungsgerichts-die-afd-ist-ein-verdachtsfall.html

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