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Kündigt der Grundeigentümer den Pachtvertrag, ist Entschädigung für Aufbauten und Anpflanzungen fällig
Grundstücksnutzung
u Immer häufiger kündigen Bodeneigentümer das Nutzungsverhältnis über ein Wochenendgrundstück. Entweder wollen sie es als Bauland für ihre Familienangehörigen nutzen, oder sie möchten das Grundstück veräußern. Und die Grundstücksnutzer sind nicht abgeneigt, da viele doch recht betagt sind, Arbeitskraft und Geld sparen wollen. In diesen Fällen hat der Grundeigentümer eine Entschädigung für das nach DDR-Vorschriften errichtete Bauwerk zu zahlen.
Das Schuldrechtsanpassungsgesetz hat dafür klare Regelungen geschaffen. In § 12 Abs. 2 heißt es ausdrücklich: »Endet das Vertragsverhältnis durch Kündigung des Grundstückseigentümers, ist die Entschädigung nach dem Zeitwert des Bauwerks im Zeitpunkt der Rückgabe des Grundstücks zu bemessen.« Und § 27 bestimmt: »Nach Beendigung des Vertrages hat der Grundstückseigentümer dem Nutzer neben der Entsch...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/118215.kuendigt-der-grundeigentuemer-den-pachtvertrag-ist-entschaedigung-fuer-aufbauten-und-anpflanzungen-faellig.html
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