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Etappensieg für Assange
Martin Ling über den Beschluss des Obersten Gerichtshofes
Assange hat im neuen Berufungsverfahren die Möglichkeit, darzustellen, dass er keine Kriegsgeheimnisse verraten hat, sondern Kriegsverbrechen der USA veröffentlicht. Verbrecher haben kein Recht auf Geheimhaltung.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1182310.auslieferungsverfahren-etappensieg-fuer-assange.html
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