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Etappensieg für Assange

Martin Ling über den Beschluss des Obersten Gerichtshofes

Assange hat im neuen Berufungsverfahren die Möglichkeit, darzustellen, dass er keine Kriegsgeheimnisse verraten hat, sondern Kriegsverbrechen der USA veröffentlicht. Verbrecher haben kein Recht auf Geheimhaltung.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1182310.auslieferungsverfahren-etappensieg-fuer-assange.html

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