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Transgender: Neues Selbstbestimmungsgesetz ab 1. November 2024
Die Änderung von Geschlechtseinträgen und Vornamen wird erheblich erleichtert
Der Bundestag beschloss am 12. April 2024 in namentlicher Abstimmung das neue Selbstbestimmungsgesetz. Das Gesetz sieht Erleichterungen zur Änderung von Geschlechtseinträgen und Vornamen vor, stößt aber auch auf Kritik.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1182986.lgbt-transgender-neues-selbstbestimmungsgesetz-ab-november.html
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