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Werbung mit »Klimaneutralität«: Wie Gummi
Das Urteil über Werbung mit »Klimaneutralität« sollte vom Gesetzgeber aufgenommen werden
Wenn Unternehmen mit einem mehrdeutigen Begriff werben, muss schon in der Werbung erklärt werden, was dieser Begriff konkret bedeutet. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil festgehalten.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1183289.katjes-werbung-mit-klimaneutralitaet-wie-gummi.html
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