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Spitzel bei G20 in Hamburg: Kein Aufklärungsinteresse

Vor dem Hamburger Landgericht zeichnet sich eine Verurteilung der beiden angeklagten Demonstrant*innen wegen Beihilfe zu Straftaten ab

Im Prozess gegen Teilnehmer einer Demonstration gegen den G20-Gipfel in Hamburg 2017 bestätigte ein Ministerialbeamter, dass Geheim­dienst­mit­arbei­ter an Protesten mitwirken und dabei auch Straftaten begehen dürfen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1183900.g-prozess-spitzel-bei-g-in-hamburg-kein-aufklaerungsinteresse.html

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