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Urteil: Wahlrechtsreform der Ampel teils verfassungswidrig
Überhang- und Ausgleichsmandate dürfen wegfallen, Grundmandatsregel soll bleiben
Die Wahlrechtsreform der Ampel ist in Teilen verfassungswidrig, hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt - es muss nun überarbeitet werden.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1184103.karlsruhe-urteil-wahlrechtsreform-der-ampel-teils-verfassungswidrig.html
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