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Rondenbarg-Verfahren in Hamburg: Präzedenzfall böser Finger

Im G20-Prozess am Landgericht Hamburg drohen Verurteilungen wegen Beihilfe zu Straftaten. Das käme einer Einschränkung des Demonstrationsrechts gleich

Im Hamburger G20-Prozess droht die Verurteilung der beiden Angeklagten wegen Beihilfe zu Straftaten. Das käme einer erheblichen Einschränkung der Versammlungsfreiheit gleich und würde Reformen der 70er Jahre aufheben.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1184142.g-repression-rondenbarg-verfahren-in-hamburg-praezedenzfall-boeser-finger.html

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