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Deutlich mehr Anträge auf Einbürgerung

Bundesländer melden Bearbeitungszeiten von bis zu 18 Monaten

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Das neue Staatsangehörigkeitsrecht hat vielerorts zu einem großen Andrang bei den für Einbürgerungen zuständigen Behörden geführt (Archivbild).
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht hat vielerorts zu einem großen Andrang bei den für Einbürgerungen zuständigen Behörden geführt (Archivbild).

Berlin. Das seit dem 27. Juni geltende neue Staatsangehörigkeitsrecht hat an vielen Orten in Deutschland zu einem großen Andrang bei den für Einbürgerungen zuständigen Behörden geführt. »Im Juni sind rund 4000 Anträge im Landesamt für Einwanderung eingegangen, was im Durchschnitt 133 Anträge täglich bedeutet«, teilte ein Mitarbeiter der Berliner Behörde auf Anfrage mit. Für Juli lägen noch keine belastbaren Zahlen vor. Allerdings hätten das Landesamt vom 27. Juni bis zum 21. Juli bereits über 5000 Anträge erreicht, also durchschnittlich rund 200 Anträge täglich.

Wie die Deutsche Presse-Agentur aus dem bayerischen Innenministerium erfuhr, wurden im Freistaat von Januar bis Mai durchschnittlich jeweils über 5600 Anträge pro Monat gestellt. Im Juni seien es bereits mehr als 8400 Anträge gewesen. Die Zahlen für Juli lägen noch nicht vor, hieß es. Man rechne jedoch mit einer erneuten Steigerung.

Nach Informationen von »Bild« stellten in Hessen in diesem Juli 3300 Ausländer einen Antrag auf Einbürgerung, nach 2600 im Juli des Vorjahres. In Hamburg seien im Juli 76 Prozent mehr Anträge eingegangen als im Vorjahresmonat, berichtete die Zeitung. In Bremen seien es 41 Prozent mehr gewesen, in Schleswig-Holstein 38 Prozent.

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Angesichts der Antragszahlen kommt es derzeit zu deutlich längeren Bearbeitungszeiten. In Mecklenburg-Vorpommern liegt diese derzeit laut dem Innenministerium bei mindestens 12 bis 18 Monaten, Tendenz steigend. Nach Einschätzung der dortigen Einbürgerungsbehörden beabsichtigt jedoch die Mehrheit der Einbürgerungsinteressierten, ihre ursprüngliche Staatsangehörigkeit zu behalten.

»Auch vor der Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts wurden über die Hälfte der Einbürgerungen unter Hinnahme der Mehrstaatlichkeit vollzogen«, sagt die nordrhein-westfälische Ministerin für Flucht und Integration, Josefine Paul (Grüne). Das neue Gesetz mache dies nun zum Regelfall und leiste damit auch einen Beitrag zum Abbau von Bürokratie für Behörden und Einbürgerungswillige.

Im sächsischen Innenministerium hieß es, die Verfahrensdauer hänge stark vom Einzelfall ab. Für 2023 gehe man von drei bis 18 Monaten ab Antragstellung aus. Es müsse aber berücksichtigt werden, dass noch erhebliche Wartezeiten bis zur Antragstellung hinzukommen könnten. Denn die Anträge müssten in der Regel in einem persönlichen Beratungsgespräch in der Behörde gestellt werden, für das erst ein Termin vergeben werden müsse.

Das von der Ampel-Koalition formulierte neue Staatsangehörigkeitsrecht sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht – vorausgesetzt der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländerinnen und Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind gute Leistungen in Schule oder Job, hervorragende Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Mehrstaatigkeit wird generell zugelassen.

Alle in Deutschland geborenen Kinder ausländischer Eltern erhalten ab sofort die deutsche Staatsangehörigkeit und können die Staatsangehörigkeit ihrer Eltern behalten, wenn mindestens ein Elternteil seit mehr als fünf – statt bisher acht – Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. Die sogenannte Optionsregelung, die bisher für nicht in Deutschland aufgewachsene junge Menschen galt, entfällt. Um die Leistungen der DDR-Vertragsarbeiter und der sogenannten Gastarbeiter zu würdigen, wurden für diese Gruppen die Anforderungen für eine Einbürgerung gesenkt. dpa/nd

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