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Gebäudeenergiegesetz: Wohnungseigentümer in der Pflicht

Wohnungseigentümergemeinschaften mit Etagenheizungen sind verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2024 aktiv zu werden

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verpflichtet Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) mit Etagenheizungen, bis 31. Dezember 2024 ein Verfahren zur Bestandsaufnahme des Zustands ihrer Heizungen einzuleiten.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1185317.heizungen-gebaeudeenergiegesetz-wohnungseigentuemer-in-der-pflicht.html

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