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Duschen kann Arbeitszeit sein

Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt urteilte jüngst zu der strittigen Frage ob, Duschen als vergütungspflichtige Arbeitszeit gilt

Mit der strittigen Frage ob, das Duschen oder Waschen nach der Arbeit auch als vergütungspflichtige Arbeitszeit gilt oder nicht, befasste sich unlängst auch das Bundesarbeitsgericht in Erfurt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1185822.bag-urteil-duschen-kann-arbeitszeit-sein.html

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