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Die Polisario ist nun klageberechtigt
EuGH: Bilaterale Handelsverträge verstoßen gegen Selbstbestimmungsrecht des Volkes der Westsahara
Künftig gilt für Handelsabkommen zwischen der EU und Marokko die Zustimmungspflicht des Volkes der Westsahara. Die bisherigen Abkommen sind laut EuGH eine Verletzung seines Rechts auf Selbstbestimmung.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1186261.westsahara-die-polisario-ist-nun-klageberechtigt.html
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