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Gerichtsurteil: Gewobag muss Entschädigung zahlen
Ein Kreuzberger Paar musste jahrelang für einen rollstuhlgerechten Zugang zu seiner Wohnung kämpfen
Das landeseigene Wohnungsunternehmen Gewobag verweigert einem Mieter, der auf einen Rollstuhl angewiesen ist, über Jahre den Bau einer Rampe – und muss deswegen nach einem wegweisenden Urteil 11.000 Euro zahlen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1186314.barrierefreiheit-gerichtsurteil-gewobag-muss-entschaedigung-zahlen.html
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