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NSU-Unterstützerin Susann E. soll keine Terroristin sein
Oberlandesgericht lässt Anklage gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin nur teilweise zu
Dresden. Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hat die Anklage gegen die mutmaßliche NSU-Unterstützerin Susann E. nur in Teilen zugelassen. Eine Eröffnung des Hauptverfahrens wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung lehnte das OLG in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss ab. Nach Auffassung des Senats gibt es trotz ihres seit 2006 bestehenden engen Verhältnisses zur rechtskräftig verurteilten NSU-Mittäterin Beate Zschäpe keine hinreichenden Indizien dafür, dass Susann E. auch Kenntnis von den Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) hatte.
Die Anklage gegen E. wegen Beihilfe zu besonders schwerer räuberischer Erpressung ließ das OLG zur Hauptverhandlung zu. Die Zuständigkeit dafür liegt demnach beim Landgericht Zwickau.
Die Bundesanwaltschaft hatte im Februar gegen Susann E. Anklage wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zu einer schweren räuberischen Erpressung mit Waffen erhoben. Nach Ansicht der Ankläger wusste E. spätestens seit 2007, dass das NSU-Trio Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos im Untergrund lebte.
Die Beschuldigte soll Zschäpe demnach auch ihre Krankenkassenkarte und ihre Personalien zur Verfügung gestellt haben. Außerdem soll sie Zschäpe und Böhnhardt zur Abholung eines Wohnmobils in Eisenach gefahren haben, das der NSU Anfang November 2011 bei seinem letzten Raubüberfall verwendete.
Der Senat betont die konspirative Vorgehensweise des NSU, die es unwahrscheinlich mache, dass sie Außenstehenden, selbst engen Vertrauten, von ihren Morden und Anschlägen erzählten. Das würde die Distanzierung des Gerichts zur Auffassung im Münchner NSU-Prozess weiter verdeutlichen.
Der Beschluss stützt sich unter anderem auf Zschäpes Aussagen von 2023 gegenüber dem BKA und dem Bayerischen Landtag. Die Aussagen wurden daraufhin von den Dresdner Richtern geprüft und sollen zur Klärung beitragen, dass André und Susann E. nichts von den NSU-Morden wussten.
Nach Auffassung des OLG wird sich in einer Hauptverhandlung deshalb nicht nachweisen lassen, dass Susann E. von den rassistisch motivierten Morden des NSU gewusst habe. Ihr sei aber bekannt gewesen, dass sich die NSU-Mitglieder ihren Lebensunterhalt durch Raubüberfälle finanzierten. Sie habe billigend in Kauf genommen, dass durch ihre Unterstützung Banküberfälle begangen wurden, erklärte das OLG.
Deshalb sei Susann E. laut dem Senat zwar verdächtig, wegen der mutmaßlichen Kenntnis der Raubüberfälle eine kriminelle Vereinigung unterstützt zu haben. Jedoch seien diese Tatvorwürfe verjährt, weshalb es nun nur noch um die Beihilfe zur räuberischen Erpressung geht.
Die Entscheidung des OLG ist noch nicht rechtskräftig. Die Generalbundesanwaltschaft kann innerhalb einer Woche Beschwerde einlegen.
Das NSU-Trio verübte zehn Morde, zwei Bombenanschläge und ein gutes Dutzend Überfälle. Bei dem letzten Überfall, zu dem E. den Fahrdienst geleistet haben soll, wurden die NSU-Terroristen Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos von der Polizei verfolgt. Sie sollen sich mutmaßlich durch Suizid einer drohenden Festnahme entzogen haben.
Susann E. ist die Frau von André E., der im Münchner NSU-Prozess im Jahr 2018 rechtskräftig als Unterstützer zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Zschäpe wurde in dem Mammutprozess als Mittäterin der NSU-Mordserie zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt, außerdem stellte das OLG die besondere Schwere der Schuld fest. Mit Zschäpe wurden vier NSU-Helfer zu Strafen zwischen zweieinhalb Jahren und zehn Jahren verurteilt, alle Urteile sind rechtskräftig.
Die Bundesanwaltschaft ermittelte neben den fünf Angeklagten aus dem ersten Prozess parallel weiter gegen neun mutmaßliche NSU-Helfer, zu denen auch Susann E. gehörte. Von diesen neun Verfahren wurden allerdings die meisten inzwischen eingestellt. AFP/nd
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