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Bürgergeld: Höhere Strafen in Ablehnungsfällen
Das Bürgergeld als die wohl größte Sozialreform der Ampel-Koalition wird zwei Jahre nach dem Start in vielen Regelungen nunmehr verschärft
Die Bundesregierung hat Anfang Oktober einen entsprechenden Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, womit die Regeln für Bürgergeld-Empfänger verschärft werden. So müssen sie bei Ablehnung einer Arbeit mit höheren Strafen rechnen. Wer nicht mitziehe oder durch Schwarzarbeit betrüge, »muss mit härteren Konsequenzen rechnen«, so der Bundesarbeitsminister. Die Änderungen sollen im üblichen Gesetzgebungsverfahren vom Bundestag beschlossen werden und zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Wer zumutbare Arbeit ablehnt, erfährt hohe Sanktionen
Wer etwa eine zumutbare Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme ohne triftigen Grund ablehnt, muss künftig sofort mit einer 30 Prozent betragenden Kürzung der Grundsicherung für drei Monate rechnen. Wer Termine im Jobcenter ohne Grund nicht wahrnimmt, soll eine Leistungsminderung von 30 Prozent statt bisher 10 Prozent für einen Monat erhalten. Auch wer Bürgergeld bezieht und Schwarzarbeit geleistet hat, muss eine Leistungsminderung in Kauf nehmen. Die Jobcenter sollen verpflichtet werden, einen Verdacht auf Schwarzarbeit an die Zollverwaltung zu melden. Ziel der Änderungen ist laut Bundesarbeitsministerium »mehr Verbindlichkeit, mehr Arbeitsmarktintegrationen und mehr Fairness im Sozialstaat«. Die Vermittlung und Qualifizierung bleiben Kern des Bürgergelds, um Menschen in Arbeit zu bringen, betonte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Zudem sollen künftig jene mit höheren Vermögen dieses für den eigenen Lebensunterhalt einsetzen. Die Karenzzeit, in der Vermögen nicht angetastet wird, soll von zwölf auf sechs Monate verkürzt werden. Mit einer Anschubfinanzierung sollen zudem Langzeitarbeitslose bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung unterstützt werden, wenn es ihnen gelingt, durch die Beschäftigungsaufnahme den Bürgergeldbezug nachhaltig zu verlassen.
2,5 Stunden pendeln grundsätzlich zumutbar
Um manche Arbeitsangebote nicht von vornherein auszuschließen, sollen zudem weiter entfernte Arbeitsstellen als zumutbar gelten. Bei einer täglichen Arbeitszeit bis zu sechs Stunden sollen 2,5 Stunden Pendelzeit grundsätzlich zumutbar sein und bei mehr als sechs Stunden Arbeitszeit bis zu drei Stunden Pendelei. Für Pflegende und Erziehende sollen Ausnahmen gelten.
Für Geflüchtete soll mit dem Integrationspraktikum ein neues Förderinstrument eingeführt werden. So können Arbeitgeber künftig auch einen Zuschuss erhalten, wenn sie Geflüchteten bei erschwerter Beschäftigungsaufnahme Einstellungschancen bieten und sie dann zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs freistellen. Mit dem »Job-Turbo« soll die Einstellung der Geflüchteten insbesondere aus der Ukraine beschleunigt werden. Viele Arbeitgeber erwarten zumindest grundlegende Deutschkenntnisse bei den Betroffenen.
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte bekanntgegeben, dass die Zahl der Flüchtlinge aus der Ukraine mit Job in Deutschland auf 266.000 angewachsen sei. Das sei ein Plus von 71.000 bis Juli im Vergleich zum Vorjahr. Bei den Menschen aus den acht wichtigsten Asylherkunftsländern seien es 704.000 in Beschäftigung, was ebenfalls ein Plus von 71.000 im Vergleich zum Vorjahr ausmache. Auch rechtlich soll die Einstellung von Geflüchteten mit Duldung erleichtert werden: Eine Beschäftigungserlaubnis durch die oft überlasteten Ausländerbehörden soll unter Umständen auch ohne Stempel als genehmigt gelten.
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Sozialverband SoVD warnt vor Stigmatisierung
Der Sozialverband Deutschland (SoVD) warnte vor Stigmatisierung der Bürgergeldempfänger durch die neuen Regeln. »In der Vergangenheit ist es immer wieder zu teilweise üblen Verallgemeinerungen in Bezug auf die mangelnde Mitwirkung von Bürgergeldbeziehenden gekommen«, sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier. Dieses pauschale Bild stimme einfach nicht. Selbstverständlich müsse unsolidarischer Sozialbetrug verfolgt und verhindert werden. »Es muss aber klar sein, dass sich die große Mehrheit der Bürgergeldbezieher an die gesetzlichen Rahmenbedingungen hält.« dpa/nd
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