Autonomes Zentrum in Kreuzberg: Gute Aussichten für »Köpi 137«

Gericht verhandelt Räumungsklage von alternativem Hausprojekt

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»Hände weg von unseren Häusern«, prankt es in großen Lettern vom Hausprojekt in der Köpenicker Straße.
»Hände weg von unseren Häusern«, prankt es in großen Lettern vom Hausprojekt in der Köpenicker Straße.

Im Prozess über eine Räumungsklage gegen das linksalternative Wohnprojekt »Köpi 137« im Bezirk Mitte deutet vieles auf einen Erfolg der Bewohner hin. Eine Entscheidung fiel bei der Verhandlung am Landgericht am Mittwoch nicht, sondern soll erst demnächst verkündet werden. Der Richter wies aber mehrfach darauf hin, dass die Eigentümerfirma den Bewohnern keine Fristen zur Behebung von Mängeln etwa beim Thema Einsturzgefahr eingeräumt habe und dass die fristlose Kündigung vom Juni 2023 daher unter Umständen nicht wirksam sein könnte.

Das Haus, das von außen heruntergekommen wirkt, war kurz nach dem Mauerfall besetzt worden, die Bewohner erhielten dann aber Mietverträge. Der derzeitige Vertrag ist mit einem Verein der Bewohner abgeschlossen und gilt von 2008 bis 2037. Ein Nachbargrundstück mit bewohnten alten Wohnwagen und Bauwagen, die zum Teil zur »Köpi 137« gehörten, wurde im Herbst 2021 durch die Polizei geräumt.

Die Eigentümerfirma kündigte im vergangenen Jahr den Bewohnern mit Verweis auf eine akute Einsturzgefahr und argumentierte, der Verein habe die Erhaltungspflicht verletzt. Weil die Bewohner trotzdem blieben, kam es zum Prozess.

Ausgiebig stritten sich die Anwälte der Eigentümerfirma mit dem Anwalt der Bewohner vor allem über die Themen Einsturzgefahr, Brandschutz und Besichtigungstermine. Beide Seiten hatten Gutachten zum Zustand des Kellers und eingebauter Stützen. Es ging um zum Teil fortgeschrittene Korrosion von Stahlträgern und Gefahren für Bewohner und Besucher.

Der Richter sagte zu den Gefahren im Haus und der Klage auf Räumung: »Es spricht mehr dafür, dass eine Frist zumutbar und deswegen keine sofortige Kündigung nötig war.« Er habe den Eindruck, es gehe darum, das Grundstück freizubekommen, anstatt die Mängel durch die Bewohner beheben zu lassen. Manche beanstandeten Probleme bestünden schon so lange, dass auch sie kein Grund für die Kündigung seien.

Er schlug vor, dass beide Parteien über mögliche Ersatzräume verhandeln sollten. Die Bewohner stellten aber klar, dass es ihnen nicht nur um Wohnungen, sondern auch um Vereinsräume gehe. Ein Termin für eine Verkündung der Entscheidung soll noch bekanntgegeben werden.

Aus Sicherheitsgründen fand der Prozess im Kriminalgericht Moabit statt. Bei ähnlichen Prozessen kam es früher bereits zu Tumulten im Gerichtsaal. Dieses Mal blieb es aber ruhig, nur wenige Unterstützer der Bewohner waren erschienen. dpa/nd

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