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Status quo beim Mindestlohn
Bundesregierung bleibt bei Umsetzung der EU-Richtlinie untätig
Die Entscheidung der Bundesregierung, dass mit Blick auf die Umsetzung der EU-Mindestlohnrichtlinie keine weiteren Maßnahmen notwendig sind, besiegelt den Status quo – mit gravierenden Folgen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1186769.mindestlohngesetz-status-quo-beim-mindestlohn.html
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