Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Vater in Haft - elterliches Sorgerecht bleibt erhalten
Die Inhaftierung eines Elternteils hat nicht zwangsläufig zur Folge, dass sein elterliches Sorgerecht ruht. Das hat das Frankfurter Oberlandesgericht (OLG) in einem Beschluss entschieden. Für die elterliche Sorge sei ausreichend, wenn die Eltern des Kindes erreichbar seien. Ein Inhaftierter sei sowohl telefonisch als auch brieflich erreichbar und könne in dringenden Fällen zudem in der Haftanstalt...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/11875.vater-in-haft-elterliches-sorgerecht-bleibt-erhalten.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.