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BVG verschärft Arbeitskampfregeln

Im Streikfall soll die Arbeit auch spontan noch ins Homeoffice verlagert werden können

Vor den Tarifverhandlungen bei der BVG räumt das Unternehmen streik­unwilligen Beschäftigten die Möglichkeit ein, die Arbeit spontan ins Home­office zu verlagern. Gewerkschaft und Personalrat sind aufgebracht.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1187847.arbeitskampf-bvg-verschaerft-arbeitskampfregeln.html

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