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BVG verschärft Arbeitskampfregeln
Im Streikfall soll die Arbeit auch spontan noch ins Homeoffice verlagert werden können
Vor den Tarifverhandlungen bei der BVG räumt das Unternehmen streikunwilligen Beschäftigten die Möglichkeit ein, die Arbeit spontan ins Homeoffice zu verlagern. Gewerkschaft und Personalrat sind aufgebracht.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1187847.arbeitskampf-bvg-verschaerft-arbeitskampfregeln.html
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