Antirassisten beim AfD-Verbot uneinig

Die Meinungen zum AfD-Verbot gehen auch unter von Rassismus Betroffenen auseinander

  • Lotte Laloire
  • Lesedauer: 5 Min.
Mehr als 870 000 Menschen haben eine Petition für ein AfD-Verbot bisher unterschrieben.
Mehr als 870 000 Menschen haben eine Petition für ein AfD-Verbot bisher unterschrieben.

Sie wollen Migranten »vergasen«, »Pack zurück nach Afrika prügeln« und »niemanden verurteilen, der ein bewohntes Asylantenheim anzündet«. So schwer sie zu ertragen sind, so wenig überraschen solche Aussagen noch. Die AfD und ihr Umfeld sind rassistisch – darin sind viele sich einig. Aber sollte die Partei verboten werden?

»Nein«, findet Cengiz Barkanmaz, Professor für Recht der Sozialen Arbeit an der Hochschule Fulda. »Die regierenden Zentrumsparteien stellen eine viel größere Gefahr dar«, erklärt er bei einer Diskussion des Grundrechtekomitees und des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV) im Dezember. Er betont, er wolle die AfD nicht verharmlosen. Aber ein Blick ins AfD-Programm zeige, »dass mehrere ihrer Punkte von anderen Parteien bereits umgesetzt wurden«.

»Ja« zu einem Verbot sagt dagegen Berkan Kaya. Er ist Rechtswissenschaftler an der Humboldt-Universität zu Berlin und Vorsitzender des Postmigrantischen Juristinnenbundes (PMJB). Zwar teilt er Barkanmaz’ Kritik an den anderen Parteien, etwa wegen der Verschärfungen des Asylrechts. Wenn diese gefährlicher wirkten, liege das daran, dass sie bereits regieren. »Da würde die AfD noch viel repressiver auftreten«, ist er aber überzeugt. Die AfD sei zudem der Grund, dass die sogenannten Mitte-Parteien nach rechts gerückt sind – ein Verbot könnte dem »Agenda Setting« durch die extrem Rechten einen Riegel vorschieben.

Kaya warnt davor, das Programm der AfD für bare Münze zu nehmen. Die Partei bekenne sich formal zwar zur Verfassung, doch das sei nicht glaubwürdig. In diesem Sinne habe das Bundesverfassungsgericht 1952 beim Verbot der Sozialistischen Reichspartei ausgeführt: »Hitler gab vor 1933 mehrfach Loyalitätserklärungen ab […] Das Programm der NSDAP war so vieldeutig formuliert, dass es die wirklichen Ziele der Partei schwer erkennen ließ.« Beides sei deshalb »ohne Beweiswert für die wahren Ziele der Partei«, wie Kaya in einem Artikel für den Verfassungsblog schreibt.

Kaum eine Selbstorganisation fordert ein AfD-Verbot

Als ein Argument gegen ein Verbot führt Barkanmaz an, dass »kaum« eine der Selbstorganisationen ein AfD-Verbot fordere – weder die Initiative Schwarze Menschen in Deutschland ISD noch der Türkische Bund in Berlin-Brandenburg oder der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. Die Forderung bezeichnet er in einem Aufsatz als »white saviourism«, also »Antirassismus, der vorgibt, zu wissen, welche Bedürfnisse Betroffene haben«. Dabei gibt es durchaus Stimmen für ein Verbot: Der PMJB und das postmigrantische Netzwerk Neue deutsche Organisationen unterstützen die Kampagne »AfD-Verbot jetzt!«. Sie sorgen sich, denn seit die AfD aktiv ist, steigt die Zahl gewaltsamer rassistischer Angriffe.

»Dafür gibt es das Strafrecht«, erinnert Barkanmaz. Seiner Meinung nach sollte über mildere Mittel wie das Verbot von rechten Vereinen, Verfassungsbeschwerden oder den Ausschluss der AfD aus der Parteienfinanzierung diskutiert werden. Zugleich sollte der Bereich der Antidiskriminierungsarbeit gestärkt werden. Er kritisiert, dass das Grundgesetz überhaupt Parteiverbote vorsieht. »Das ist einer Demokratie nicht würdig.« Gerade aus einer antirassistischen Perspektive heraus plädiert er für »mehr politische Freiheit als für weniger«.

»Wenn herauskommt, dass die AfD ungefährlich ist, könnten wir uns ja freuen. Aber genau das sollte das Gericht prüfen.«

Berkan Kaya 
Postmigrantischer Juristinnenbund

Dass für ein Verbot sogar Meinungsäußerungen negativ berücksichtigt werden können, die an sich nicht strafbar sind, findet Barkanmaz darüber hinaus absurd. »Ja, auch nationalsozialistische Meinungen können durch das Grundgesetz geschützt sein«, bestätigt Kaya. Er betont dagegen jedoch den Unterschied zwischen einzelnen Meinungen und »organisierten Feinden der Demokratie«, die versuchen, diese »auf legalem Wege auszuhöhlen« – wie er sie in der AfD sieht.

Gefährlich schon vor einer Regierungsbeteiligung

Würde das Strafrecht überhaupt noch funktionieren, wenn die AfD erst einmal die Möglichkeit hat, Paragrafen zu ändern und Richter zu installieren? Dass dieser Fall eintritt, hält Barkanmaz für unwahrscheinlich. Dafür müsste sie Teil einer Koalition werden, worauf die anderen Parteien sich nicht einlassen würden.

Autoritäre Parteien könnten aber nicht erst als Teil einer Regierung »Sand ins Getriebe von Rechtsstaat und Demokratie streuen«, entgegnet Kaya und verweist auf das Thüringen-Projekt des Verfassungsblogs. Es dokumentiert, was Parteien wie die AfD in verschiedenen Stadien des Erfolgs anrichten können. Ein Beispiel: Der Landrat, den die AfD mit Robert Sesselmann im thüringischen Sonneberg bundesweit erstmals stellt, hat die Befugnis, darüber zu entscheiden, ob Extremisten der Waffenschein entzogen wird oder nicht.

In anderen Ländern, in denen Rechte regieren, sei es nicht so schlimm gekommen wie befürchtet, meint Barkanmaz. »Das Erste, was Geert Wilders in Holland gemacht hat, war zu sagen: Alles, was wir gefordert haben, legen wir auf Eis. Wir machen jetzt erst mal Realpolitik.« Doch gerade in diesen Ländern – Kaya erinnert an Polen, Ungarn, die USA und nun auch Argentinien – bauen rechte Parteien massiv den Rechtsstaat ab.

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Im internationalen Vergleich stört Barkanmaz in Deutschland das, was er »erinnerungspolitischen Affekt« nennt. »Ich denke, dass eine rechte Partei hier an die Macht kommen, aber die Demokratie das überleben kann.« Diese sei robust genug. Auch wenn wir uns heute etwa an einen »inklusiven Volksbegriff« gewöhnt hätten, müssten wir damit leben, dass er anders definiert werden könne, so Barkanmaz.

Für Kaya steht indes fest: »Von der AfD geht eine extreme Gefahr aus.« Das bestätige nicht nur das Gerichtsurteil aus Münster vom Mai 2024, dem zufolge der Verfassungsschutz die Partei als rechtsextremen Verdachtsfall beobachten darf, sondern auch eine lange Liste mit Belegen, gesammelt von der Zivilgesellschaft. »Wenn am Ende herauskommt, dass die AfD ungefährlich ist, könnten wir uns ja freuen«, so der Jurist. »Aber genau das sollte das Gericht erst mal prüfen.«

Doch dass der Bundestag das noch beschließt, ist unwahrscheinlich. Zwar hatten zwei Gruppen von Abgeordneten ein Verbot gefordert, doch beide Anträge stecken aus Zeitgründen in einer formalen Sackgasse. Einen Antrag stellen könnte neben der Bundesregierung noch der Bundesrat.

Lotte Laloire arbeitet als freie Journalistin und Pressereferentin beim Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV).

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