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Rondenbarg-Revision zurückgezogen
Soligruppen nennen politische und juristische Gründe
Das Urteil im ersten Rondenbarg-Prozess in Hamburg ist rechtskräftig. Soligruppen fürchten, dass eine Einzelrevision das »Angeklagtenkollektiv« gespalten hätte. Ein weiteres Verfahren wurde im Dezember eröffnet.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188229.repression-bei-g-rondenbarg-revision-zurueckgezogen.html
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