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Abzocke von Geflüchteten

Baden-Württemberg will Schmuck von Asylsuchenden

Das Asylbewerberleistungsgesetz erlaubt, Antragstellern Mittel über der Grenze von 200 Euro abzunehmen. Baden-Württemberg will dies ausweiten und orientiert sich dazu an Dänemark.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1188955.asylverschaerfung-abzocke-von-gefluechteten.html

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