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Das Grundgesetz verpflichtet auf Frieden

Exzessive Aufrüstung ist mit einem der bedeutendsten Prinzipien der Bundesrepublik, dem Friedensgebot, nicht vereinbar. Ein Gastbeitrag

Die Ausrichtung auf »Kriegstüchtigkeit« steht in Konflikt mit dem Friedensgebot des Grundgesetzes. Es ist nicht bloß unverbindliche staatsrechtliche Lyrik, sondern elementar wie das Gebot der Rechtsstaatlichkeit.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1189939.aufruestung-das-grundgesetz-verpflichtet-auf-frieden.html

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