Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Hinterbliebenenrecht: Große Witwenrente künftig erst ab 47. Lebensjahr
Altersversorgung
Man mag es kaum glauben. Obwohl es keinen direkten Zusammenhang zwischen Witwen- und Altersrente gibt, macht die Rente mit 67 auch um das Hinterbliebenenrecht keinen Bogen. Die so genannte große Witwenrente hängt vom Alter des verbleibenden Ehepartners ab. Bisher gilt, dass ab einem Alter von 45 Jahren diese Rente gewährt wird. Für Jüngere gibt es nur die kleine Witwen- oder Witwerrente mit deutli...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/120745.hinterbliebenenrecht-grosse-witwenrente-kuenftig-erst-ab-lebensjahr.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.