Aktenstreit und wacklige Zeugen

Ex-Innenminister Baum kritisiert Beugehaft gegen frühere RAF-Mitglieder

  • Tom Strohschneider
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Die Bundesanwaltschaft (BAW) will drei frühere RAF-Mitglieder zu Aussagen über den Ablauf des Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im April 1977 zwingen. Der neuerliche Ermittlungseifer stützt sich nicht nur auf zweifelhafte Aussagen. Während der Staat gegenüber früheren RAF-Mitgliedern mit Zwangsmaßnahmen droht, hält der Verfassungsschutz eine wichtige Akte zurück.

Bundesanwalt Griesbaum, Verena Becker und Peter-Jürgen Boock Fotos: dpa
Bundesanwalt Griesbaum, Verena Becker und Peter-Jürgen Boock Fotos: dpa

Es war der Gründonnerstag 1977, der Dienstwagen des Generalbundesanwalts war gerade auf dem Weg zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Als der Mercedes in der Linkenheimer Landstraße an einer roten Ampel hielt, tauchte neben dem Fahrzeug ein Motorrad auf. Auf der Suzuki GS750 saßen zwei Personen mit grünen Sturzhelmen. Sekunden später fielen fünfzehn Schüsse. Siegfried Buback und zwei Begleiter starben. Kurz darauf bekannte sich das »Kommando Ulrike Meinhof« zu dem Anschlag.

Bis heute ist einiges an dem Fall ungeklärt. Zwar wurden Christian Klar, Knut Folkerts, Günter Sonnenberg und Brigitte Mohnhaupt für die Tat verurteilt. Doch die Richter konnten damals weder klären, ob Mohnhaupt überhaupt am Tatort gewesen war, noch wer die Schüsse abgegeben hatte.

Die Angelegenheit beschäftigte lange Zeit vor allem RAF-Experten. Auch Bubacks Sohn Michael hatte oft den Wunsch geäußert, den genauen Ablauf des Anschlags zu erfahren – und bekam irgen...


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