Düsseldorfer Tabelle: Mehr Geld für Trennungskinder / Ost-West-Unterschied entfällt
Unterhalt
u Die Düsseldorfer Tabelle legt den Unterhalt von Kindern getrennt lebender Eltern fest. Die Höhe der monatlichen Zahlungen berechnet sich nach dem bereinigten Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen sowie der Anzahl und dem Alter der Kinder. Die Tabelle hat allerdings keine Gesetzeskraft, sondern gibt als Praxishilfe nur Richtlinien vor. Seit Anfang des Jahres gelten damit erstmals bundesweit einheitliche Richtwerte für die Unterhaltszahlungen.
Eine moderate Erhöhung des Unterhalts für Trennungskinder und eine Anpassung der ostdeutschen an die westdeutschen Beträge gehören zu den Eckpunkten der neuen Düsseldorfer Tabelle. Damit bekämen Kinder getrennt lebender Eltern erstmals in West- und Ostdeutschland den gleichen Unterhalt, der ab 1. Januar im Schnitt um zwei Euro steigt. So das Oberlandesgericht Düsseldorf. Zuletzt waren die Unterhaltssätze im Juli um rund zwei Euro gesunken. In einzelnen Fällen kann es jedoch zu Abweichungen kommen, hieß es.
So beträgt nach den neuen Richtwerten der Mindestunterhalt in der untersten Einkommensgruppe für Kleinkinder 202 Euro (bisher 196 Euro). Dabei ist der Abzug des halben Kindergeldes in Höhe von 77 Euro bereits berücksichtigt. Kinde...
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