Mietern den Trockenboden entzogen

Nutzungsrechte

Es ist doch richtig, dass bei der Mietfestsetzung eines Wohnhauses die Gesamtkosten auf die Mietfläche umgelegt werden und damit die Gesamtkosten eines Mietshauses durch den Mietzins amortisiert werden. Wenn dies so ist, dann haben wir doch auch ein Nutzungsrecht für den Trockenboden – ohne besondere Erwähnung im Mietvertrag. Dieses Nutzungsrecht soll uns jetzt entzogen werden. Unser Leser fährt fort:

Wir haben dem widersprochen und gefordert, dass dann die Grundmiete verringert werden muss. Der Vermieter entgegnete daraufhin: »Es ist richtig, dass der Dachboden in der Vergangenheit durch die Mieter als Trockenraum genutzt wurde. Jedoch wurde die Nutzung aufgrund des Leerstandes lediglich geduldet. Die Nutzung des Dachbodens ist kein Bestandteil des Mietvertrages, d. h. die Nutzung wurde unentgeltlich erlaubt. Da Sie als Mieter keine Miete dafür entrichteten, steht Ihnen auch kein Mietminderungsrecht zu.« Wer hat Recht?
Gerhard W., Berlin

Zum ersten Teil der Frage: Die Miethöhe für Wohnungen wird nicht davon bestimmt, ob die Gesamtkosten des Miethauses amortisiert werden. Die Mieteinnahmen müssen lediglich so hoch sein, dass die Zahlungsverpflichtungen des Eigentümers für das Haus abgedeckt werden. Außerdem sind die Miethöhegrenzen zu berücksichtigen. Im Regelfall werden die Mieteinnahmen in Gebieten mit M...


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