Wasserschaden zu spät gemeldet – Schutz eingebüßt

Versicherungsschutz

Leitungswasserschäden sollten der Gebäudeversicherung immer unverzüglich gemeldet werden. Erfolgt dies erst verspätet, so kann der Versicherungsschutz entfallen, warnt der Anwalt-Suchservice und verweist auf ein Urteil des Amtsgerichts Wuppertal.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Ehepaar seinen Garten bewässert und hierzu einen Schlauch an einen außen an der Hauswand befindlichen Wasserhahn angeschlossen. Da der Schlauch nur dann Wasser abgab, wenn an ihm eine Düse geöffnet wurde, vergaßen die Hauseigentümer, nach der Gartenarbeit auch den Hahn an der Hauswand wieder zuzudrehen. Durch den Wasserdruck sprang in der Nacht der Adapter des Schlauchs vom Hahn. Wasser lief durch einen Schacht in den Keller, und der war am nächsten Morgen knöcheltief überschwemmt. Als das Paar dies entdeckte, entfernte es das Wasser aus dem Keller und versuchte, die Räume durch Lüfte...


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