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Unfall auf ruhender Rolltreppe?

Schadenersatz

Für eine abgeschaltete Rolltreppe, die ansonsten technisch in Ordnung ist, gelten keine besonderen Sicherungspflichten. Die Verantwortlichen müssen die Anlage weder für den öffentlichen Verkehr absperren noch müssen sie Benutzer mit Schildern vor dem Stillstand warnen, entschied das OLG Frankfurt. Wie berichtet, war eine Frau beim Betreten einer stillstehenden Rolltreppe über eine Stufe gestolpert...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/131277.unfall-auf-ruhender-rolltreppe.html

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