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Verbraucherzentrale: Bei Abschluss von Verträgen auf Vermittlungsgebühren achten
Vorsorge
Verbraucher werden immer häufiger dazu aufgefordert, zu fondsgebundenen Renten- oder Lebensversicherungsverträgen separate Vereinbarungen über Vermittlungsgebühren zu unterschreiben. Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg warnt: »Das ist zulässig, aber bei vorzeitiger Kündigung ist in der Regel die volle Provision fällig!« Er fordert faire Anbieter zur anteiligen Anrechnung auf die Laufzeit auf.
Immer häufiger legen Besucher ihrer Verbraucherzentrale mit Verträgen über fondsgebundene Renten- und Lebensversicherungen auch »Vermittlungsgebührenvereinbarungen« zur Prüfung vor und erkundigen sich nach deren Rechtmäßigkeit. »Separate Vermittlungsgebührenvereinbarungen sind grundsätzlich zulässig, können aber bei frühzeitiger Stornierung des Versicherungsvertrags für Verbraucher riskant sein«, ...
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/131683.verbraucherzentrale-bei-abschluss-von-vertraegen-auf-vermittlungsgebuehren-achten.html
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